Steiermark fördert Sanierung leerstehender Gebäude

Das Land Steiermark unterstützt die Revitalisierung von ungenutzten oder sanierungsbedürftigen Immobilien in Orts- und Stadtkernen. Anträge können bis Ende Jänner 2027 eingereicht werden.
Mit der Fördermaßnahme „73-10 Orts- und Stadtkernförderung“ werden Investitionen zur Revitalisierung, Sanierung sowie zum Um- und Weiterbau bestehender Gebäude finanziell unterstützt.
Das Programm soll dazu beitragen, Orts- und Stadtkerne aufzuwerten, Leerstände zu reduzieren und neue Nutzungen zu schaffen, die das Leben im Zentrum stärken. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinden.
Förderhöhe und Einreichfrist
Die förderfähigen Gesamtkosten müssen zwischen 30.000 und 180.000 Euro netto liegen. Der Fördersatz beträgt 65 Prozent.
Einreichungen bis 29. Jänner 2027 möglich. Weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Einreichung sind auf der Website des Landes Steiermark unter wohnbau.steiermark.at verfügbar.
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