Steiermark: FPÖ und ÖVP für Verbotsgesetz gegen politischen Islam

Die Regierungsfraktionen in der Steiermark wollen ein eigenes Verbotsgesetz gegen den politischen Islam. FPÖ und ÖVP haben einen gemeinsamen Antrag in den Verfassungsausschuss des Landtages eingebracht.
Die steirischen Regierungsparteien FPÖ und ÖVP haben einen Antrag für ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam und religiös motivierten Extremismus im Verfassungsausschuss des Landtages Steiermark eingebracht. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, an die Bundesregierung heranzutreten und eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzulegen. Der Antrag wird in den kommenden Ausschusssitzungen erstmals behandelt und soll danach im Landtag beschlossen werden.
Begründet wird der Vorstoß mit dem Lagebild der Sicherheitsbehörden. Demnach versuchen Strukturen der Muslimbruderschaft und verwandter Organisationen seit Jahrzehnten, unter dem Deckmantel von Vereinen sowie Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen Einfluss auf staatliche und zivilgesellschaftliche Strukturen zu nehmen.
Keine pauschale Ausrichtung gegen Muslime
Beide Fraktionen betonen, dass sich das Verbotsgesetz nicht pauschal gegen Muslime richte. Es gehe vielmehr gegen jene, die den Glauben als Vehikel für einen politischen Macht- und Deutungsanspruch missbrauchen. Die friedliche Ausübung des islamischen Glaubens bleibe durch Art. 14 StGG, Art. 9 EMRK und das Islamgesetz geschützt.
FPÖ-Klubobmann Marco Triller erklärte: „Der politische Islam ist keine harmlose Glaubensausübung, sondern eine extremistische Ideologie mit einem gesellschaftlichen und politischen Machtanspruch.“ Die Freiheitlichen fordern seit Jahren einen klaren rechtlichen Handlungsspielraum, um gegen islamistische Organisationen, Vereine, Netzwerke, Prediger und Propagandisten vorzugehen, die unter dem Deckmantel der Religion gegen die demokratische Grundordnung arbeiten.
Organisations- und Betätigungsverbot geplant
Der Antrag sieht ein Organisations- und Betätigungsverbot für islamistische oder religiös extremistische Vereine, Netzwerke und sonstige Zusammenschlüsse vor, deren Tätigkeit auf die Beseitigung oder Aushöhlung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet ist. Ergänzend sollen eine behördliche Auflösung samt Vermögenseinziehung ermöglicht werden.
Zudem soll die Verbreitung einschlägiger Propaganda sowie die unmittelbare und mittelbare Finanzierung solcher Strukturen aus dem In- und Ausland wirksam unter Strafe gestellt werden. Die Tätigkeit ausländischer Prediger und Propagandisten dieser Ideologie in Österreich soll untersagt werden.
Mit dem Vorstoß unterstützen die steirischen Regierungsfraktionen die auf Bundesebene angekündigte Initiative für ein Verbot des politischen Islam. Sie wollen ein Signal für den Schutz jener setzen, die unter extremistischen Strukturen unmittelbar leiden – insbesondere Frauen, Mädchen und Jugendliche.
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