Steiermark: Heizkostenzuschuss von 340 Euro beantragen

Die steirische Landesregierung gewährt für die Heizsaison 2026/2027 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro. Anträge können von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 bei den Gemeindeämtern eingereicht werden.
Die Steiermärkische Landesregierung hat für die Heizsaison 2026/2027 einen Heizkostenzuschuss von 340 Euro beschlossen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bestimmte Richtlinien erfüllen und deren Haushaltseinkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet.
Einkommensgrenzen für den Zuschuss
Für alleinstehende Personen liegt die Einkommensgrenze bei 1.827 Euro. Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften dürfen ein Haushaltseinkommen von maximal 2.741 Euro haben. Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Anträge können ab dem 1. Oktober 2026 bis zum 26. Februar 2027 bei den Gemeindeämtern eingebracht werden. Bei der Antragstellung sind die Heizkosten sowie entsprechende Zahlungsbelege vorzulegen.
Keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die in der Heizsaison vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 eine Wohnunterstützung beziehen.
Weitere Informationen sind im Gemeindeamt St. Peter ob Judenburg erhältlich.
Quelle: https://www.st-peter-judenburg.gv.at/2026/09/29/heizkostenzuschuss-2026-2027
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