Steiermark vergibt Atelierstipendien für Nachwuchskünstler

Mona HopfingerMona Hopfinger
Künstlerbedarf, Geld und Förderungsunterlagen liegen auf einem Tisch vor einem Fenster.
© Mit KI (Gemini) generiert

Das Land Steiermark fördert Kunstschaffende am Karrierebeginn mit monatlich 800 Euro für die Einrichtung von Arbeitsräumen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 20. November 2026.

Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport der Steiermärkischen Landesregierung schreibt im Auftrag von Kulturlandesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl Stipendien für Künstlerinnen und Künstler aus, die sich am Anfang ihrer Laufbahn befinden. Gefördert wird die Gründung und dauerhafte Etablierung von Ateliers im gesamten Bundesland. Ziel ist es, die Umsetzung künstlerischer Projekte zu unterstützen und die Vernetzung mit der professionellen Kunstszene zu fördern.

800 Euro monatlich für ein Jahr

Stipendiatinnen, Stipendiaten und Künstlerkollektive erhalten ein Jahr lang monatlich 800 Euro. Abhängig von der Budgetlage ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 2028 vorgesehen. Eine Fachjury entscheidet über die Vergabe der Förderungen.

Bewerben können sich steirische Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten sowie Kunstschaffende mit Wohnsitz in der Steiermark, die einen Arbeitsraum gründen möchten. Die Förderung bezieht sich auf eine geeignete Räumlichkeit und soll die Produktionsbedingungen verbessern sowie die Sichtbarkeit der Künstlerinnen und Künstler nachhaltig stärken.

Bewerbung bis 20. November möglich

Die Bewerbungsunterlagen dürfen maximal 20 Seiten umfassen. Erforderlich sind ein kurzer Lebenslauf, ein Motivationsschreiben mit Beschreibung des geplanten Arbeitsraums und des künstlerischen Vorhabens sowie ein Portfolio mit Beispielen bisheriger Arbeiten. Zusätzlich können bis zu fünf repräsentative Links angegeben werden.

Die Jury berücksichtigt ausschließlich vollständige Bewerbungen. Einzureichen sind die Unterlagen per E-Mail mit maximal 10 MB unter Verwendung des vorgesehenen Formulars an kultur@stmk.gv.at. Die Bewerbungsfrist endet am 20. November 2026. Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich über das Juryergebnis informiert.

Quelle: https://www.st-josef-weststeiermark.gv.at/aktuelles-1/kunstraum-stiermark

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