Steiermark zahlt 340 Euro Heizkostenzuschuss

Pia ProdingerPia Prodinger
Heizkosten: 50-Euro-Scheine fächerförmig mit weißem Thermostatregler
© Jörg Wruntschko, neelam279 / Pixabay

Das Land Steiermark gewährt einkommensschwächeren Haushalten heuer erneut einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro. Anträge können von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 eingereicht werden.

Einkommensschwächere Haushalte in der Steiermark erhalten heuer wieder finanzielle Unterstützung bei den Heizkosten. Das Land stellt einen Zuschuss von 340 Euro zur Verfügung.

Die Antragstellung ist ab 1. Oktober 2026 möglich und läuft bis 26. Februar 2027. Anträge sind beim jeweiligen Gemeindeamt einzureichen.

Einkommensgrenzen für die Förderung

Für die Berechtigung gelten folgende Einkommensobergrenzen:

  • Einpersonenhaushalt: bis 1.827 Euro
  • Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften: bis 2.741 Euro
  • Zusätzlich pro Kind mit Familienbeihilfe: 548 Euro

Bei der Berechnung wird das Jahreseinkommen mal 14 dividiert durch 12 herangezogen. Ein Beispiel: Bei einem Einkommen von 1.000 Euro ergibt sich ein monatliches Einkommen von 1.166,67 Euro.

Voraussetzungen für den Antrag

Antragsteller müssen bei der Einreichung einen Nachweis der Heizkosten vorlegen. Zudem ist erforderlich, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark besteht.

An der aktuellen Adresse muss der Hauptwohnsitz seit 24. September 2026 gemeldet sein. Diese Regelung gilt auch für alle im Haushalt lebenden Personen.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Drittstaatsangehörige, Bewohner von Heimen sowie Personen, die in der Heizsaison Wohnunterstützung erhalten.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind im Bürgerbüro erhältlich.

Quelle: https://www.stmarein-mzt.at/Heizkostenzuschuss_2026_2027

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