Steiermark zahlt Heizkostenzuschuss von 340 Euro

Mona HopfingerMona Hopfinger
Heizkostenzuschuss Steiermark 340 Euro Saison 2026/2027 mit Haus und Geld
© Mit KI (Gemini) generiert

Für den Winter 2026/2027 vergibt das Land Steiermark erneut einen Heizkostenzuschuss. Anspruchsberechtigte erhalten 340 Euro, müssen aber Heizkosten nachweisen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Land Steiermark unterstützt einkommensschwache Haushalte auch in diesem Winter mit einem Heizkostenzuschuss. Für die Heizsaison 2026/2027 stehen 340 Euro zur Verfügung. Wer die Förderung erhalten will, muss Belege über die Heizkosten vorlegen.

Wohnsitz und Meldefristen

Antragsteller müssen seit mindestens fünf Jahren durchgehend ihren rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. Zudem gilt: An der Antragsadresse muss man spätestens seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wer in der laufenden Heizsaison – das ist der Zeitraum von 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 – bereits eine Wohnunterstützung bezieht, ist vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen.

Einkommensgrenzen entscheiden

Ob man den Zuschuss erhält, hängt vom Haushaltseinkommen ab. Für Einpersonenhaushalte liegt die Grenze bei 1.827 Euro. Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften dürfen maximal 2.741 Euro verdienen. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.

Detaillierte Informationen bietet die Homepage des Landes Steiermark. Fragen beantwortet das Sozialservice des Landes kostenlos unter 0800/20 10 10.

Quelle: https://www.dobl-zwaring.gv.at/unsere-marktgemeinde/aktuelles?posts=6ae8504366329dd2a0f1a087

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