Strafen bis 2.000 Euro für Zigarettenstummel auf Spielplätzen

Wer Zigarettenstummel oder ähnliche Tabakprodukte auf Spielplätzen entsorgt, muss seit 20. August mit Geldstrafen rechnen. Das österreichweite Verbot sieht Verwaltungsstrafen von bis zu 2.000 Euro vor.
Seit 20. August 2026 gilt in ganz Österreich ein Wegwerfverbot für Zigarettenstummel und vergleichbare Tabak- sowie Nikotinprodukte auf Spielplätzen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 500 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen können bis zu 2.000 Euro fällig werden.
Gesundheitsschutz für Kinder im Fokus
Das Verbot betrifft öffentliche Spielplätze im Freien, die für Freizeit- und Spielaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vorgesehen sind. Die betroffenen Bereiche müssen dauerhaft als Spielplätze abgegrenzt und gekennzeichnet sein.
Hintergrund der Regelung ist die Gesundheitsgefahr, die von Tabakprodukten für Kleinkinder ausgeht. Diese können bei Kontakt mit weggeworfenen Zigarettenstummeln schwere gesundheitliche Schäden erleiden.
Das Verbot umfasst Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse samt Zubehör und Abfallprodukten.
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