Strafregisterbescheinigung: Kosten, Gültigkeit und Antrag

Eine Strafregisterbescheinigung dokumentiert Verurteilungen oder deren Fehlen im Strafregister. Sie kann ausschließlich von der betroffenen Person selbst beantragt werden und ist für zahlreiche Berufe und Tätigkeiten verpflichtend.
Die Strafregisterbescheinigung informiert darüber, welche Verurteilungen im Strafregister einer Person vermerkt sind – oder bestätigt, dass keine Einträge vorliegen. Ausgestellt wird das Dokument nur auf Antrag der betroffenen Person selbst.
Für viele berufliche Tätigkeiten ist die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung vorgeschrieben. In den meisten Fällen darf diese nicht älter als drei Monate sein.
Persönliches Erscheinen erforderlich
Wer eine Strafregisterbescheinigung beantragt, muss – außer bei Online-Anträgen mit ID Austria – mindestens einmal persönlich bei der Behörde erscheinen. Das kann entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung erfolgen. Für den jeweils anderen Schritt ist eine Vertretung durch eine andere Person mit Vollmacht möglich.
Benötigte Dokumente
Für den Antrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis erforderlich. Bei Vertretung durch eine andere Person muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Für spezielle Bescheinigungen – etwa für Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung oder terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen – ist zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und vom aktuellen oder künftigen Dienstgeber oder der Organisation unterschriebene Bestätigung notwendig.
Gebühren je nach Art der Bescheinigung
Die Kosten variieren je nach Art der Strafregisterbescheinigung. Ein Antrag auf Ausstellung oder die Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag kostet 26 Euro. Bei elektronischer Antragstellung mit ID Austria reduziert sich die Gebühr auf 18 Euro.
Für besondere Strafregisterbescheinigungen – etwa für Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung oder terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – fallen 29 Euro an.
Gebührenfrei für freiwilliges Engagement
Wer eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung oder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft benötigt, erhält diese gebühren- und abgabenfrei.
Dafür sind folgende Nachweise erforderlich: eine Bestätigung der Servicestelle für freiwilliges Engagement, ein Bescheid über die Feststellung der Spendenbegünstigung des Finanzamtes Österreich oder der Eintrag der Kirche in der Liste der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften. Zusätzlich muss der künftige oder aktuelle Arbeitgeber bestätigen, dass eine freiwillige Tätigkeit vorliegt und nicht mehr als das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird. Beide Bestätigungen müssen die Unterschrift und firmenmäßige Fertigung des Arbeitgebers sowie die Personendaten der antragstellenden Person enthalten.
Weiterführende Informationen und der Online-Antrag sind auf oesterreich.gv.at verfügbar.
Quelle: https://www.peilstein.at/Buergerservice/Strafregisterbescheinigung
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