Strauchschnitt wird im Herbst zweimal abgeholt

Mathias FischerMathias Fischer
Gartenschubkarre gefüllt mit Grünzeug und Werkzeug auf einem Rasen mit Blumen
© Stadtgemeinde Wieselburg

In Wieselburg erfolgt die Abholung von Strauch- und Baumschnitt heuer an zwei Terminen im Herbst. Die Stadt weist darauf hin, dass Grundeigentümer verpflichtet sind, überhängende Äste zurückzuschneiden.

Die Stadt Wieselburg holt Strauchschnitt im Herbst 2026 an zwei Terminen ab: am 28. September und am 9. November. Dabei sind bestimmte Vorgaben zu beachten.

Rückschnitt ist gesetzliche Pflicht

Äste und Sträucher, die auf die Straße oder den Gehsteig ragen, beeinträchtigen laut Stadt die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen erheblich. Bei Wind können sie Schäden an Masten und Leuchtkörpern der Straßenbeleuchtung verursachen. Auch die Zugänglichkeit von Hydranten sei betroffen. Unübersichtliche Stellen bedeuteten ein Risiko für Verkehrsteilnehmer und erschwerten die Befahrbarkeit für Lastkraftwagen.

Gemäß Paragraf 91 der Straßenverkehrsordnung sind Grundeigentümer verpflichtet, Sträucher und Bäume, die auf öffentlichen Grund wie Gehwege oder Straßenbeleuchtungen ragen, zurückzuschneiden.

Was bei der Entsorgung zu beachten ist

Material in Kunststoffsäcken oder mit Schnüren gebündelt wird nicht entsorgt. Es muss eine Trennung in Strauch-, Baumschnitt und krautige Abfälle vorgenommen werden.

Krautige Abfälle werden bei der Strauchschnittabholung nicht entsorgt. Sie gehören in die Biotonne, müssen eigenkompostiert oder über Laubsammelsäcke zu den Biomüllterminen entsorgt werden. Laubsammelsäcke sind am Stadtamt erhältlich.

Der Müllabfuhrplan ist auf der Website der Stadt Wieselburg verfügbar.

Quelle: https://www.wieselburg.gv.at/news/artikel/detail/strauchschnittabholung-herbst-2026

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