Streit um Renaturierung: Länder werfen Totschnig Chaos vor

Pia ProdingerPia Prodinger
Renaturierung: Ungeklärte Finanzierung mit Fragezeichen, Kalender und Zeitplan
© Mit KI (Gemini) generiert

Vier Bundesländer kritisieren Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig scharf. Kurz vor der EU-Meldefrist zur Renaturierungsverordnung habe der Bund einen gemeinsam erarbeiteten Expertenvorschlag verworfen. Die Länder befürchten höhere Kosten und mehr Auflagen.

Die für Naturschutz zuständigen Vertreter aus Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark kritisieren den Bund wegen seines Vorgehens bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung deutlich. Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ), die oberösterreichischen Landesräte Manfred Haimbuchner und Stefan Kaineder sowie weitere Vertreter aus Niederösterreich und der Steiermark werfen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) vor, einen gemeinsam erarbeiteten Expertenvorschlag kurz vor Ablauf der Frist beiseitezuschieben.

Österreich muss der Europäischen Kommission bis 1. September melden, welche Lebensräume in welchem Ausmaß vorhanden sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Auf Basis dieser Daten wird beurteilt, für welche Lebensräume ein Wiederherstellungsbedarf besteht und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind.

Gemeinsam erarbeiteter Vorschlag nicht übernommen

Über mehrere Monate hinweg hatten Fachleute von Bund und Ländern Methoden abgestimmt, Daten analysiert und einen fachlich fundierten Vorschlag ausgearbeitet. Kurz vor Abschluss des Prozesses habe das Ministerium allerdings einen eigenen Entwurf präsentiert. In der Aussendung heißt es zudem, eine ÖVP-Abgeordnete habe den von den Ländern unterstützten Vorschlag als „NGO-Vorschlag“ bezeichnet.

Die Ländervertreter sehen dahinter parteipolitische Motive. Ihrer Ansicht nach habe ein sachlich tragfähiger Kompromiss vorgelegen, der gemeinsam mit den Ländern entwickelt worden sei. Diesen werfe Minister Totschnig nun beiseite und stelle sich gegen die Mehrheit der Bundesländer, lautet die Kritik.

Sorge vor strengeren Vorgaben

Nach Ansicht der Länder steht der Bund nun vor zwei problematischen Möglichkeiten: Entweder werden eigene Daten nach Brüssel übermittelt, die fachlich nicht breit getragen werden, oder es werden gar keine Zahlen gemeldet. In diesem Fall könnte die EU-Kommission den Wiederherstellungsbedarf selbst ermitteln. Beide Varianten könnten zu deutlich umfangreicheren Vorgaben und zusätzlichen Belastungen für die Bundesländer führen.

Darüber hinaus befürchten die Ländervertreter, dass sich der Bund nach der Datenübermittlung aus der weiteren Verantwortung zurückziehen könnte. Die konkreten Auswirkungen würden dann bei den Ländern landen, da Naturschutz in deren Zuständigkeitsbereich falle.

Kostenfrage weiterhin offen

Neben der Diskussion über die Datengrundlage bleibt aus Sicht der Länder insbesondere die Finanzierung ungeklärt. Die unionsrechtlichen Verpflichtungen seien nicht von den Ländern beschlossen worden, sondern auf Bundesebene. Sollten daraus zusätzliche strukturelle Kosten für Länder und Gemeinden entstehen, könne dies nicht als finanzieller Freibrief verstanden werden.

Bislang lasse sich der tatsächliche Finanzierungsbedarf der Wiederherstellungsverordnung noch nicht abschließend beziffern. Auch die Frage der europäischen Finanzierung sei nach wie vor nicht ausreichend geklärt, betonen die Ländervertreter.

Die vier Naturschutzverantwortlichen fordern daher vom Bund belastbare Datengrundlagen, Klarheit über die konkreten Folgen der Verordnung sowie eine gesicherte Finanzierung. Andernfalls drohe eine äußerst kostspielige Politik zulasten der Länder, Grundeigentümer und Steuerzahler.

Zustimmung zur Verordnung im Jahr 2024

Die EU-Renaturierungsverordnung wurde im Juni 2024 im Rat der Europäischen Union beschlossen. Österreich stimmte damals durch die damalige Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zu. Obwohl die ÖVP das Vorgehen öffentlich kritisierte, blieb es ohne politische Konsequenzen. Damit wurde die Verordnung Teil des geltenden Rechts und muss nun umgesetzt werden. Der damalige Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist weiterhin als zuständiger Bundesminister im Amt.

Quelle: OTS

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