Strobl: Gemeinde von Fischern auf 367.000 Euro verklagt

Die Gemeinde Strobl wird von mehreren Fischereiberechtigten auf über 367.000 Euro Schadenersatz geklagt. Sie machen Beeinträchtigungen durch ein Projekt am Strobler Weißenbach geltend. Die Gemeinde weist die Forderungen zurück.
Mehrere Fischereiberechtigte und Fischereiausübungsberechtigte an der Ischler Ache und der Traun haben die Gemeinde Strobl auf Schadenersatz geklagt. Sie behaupten, dass ein Projekt am Strobler Weißenbach den Fischbestand und die Ausübung ihrer Rechte in den nachgelagerten Gewässern beeinträchtigt habe. Im März 2026 wurde die Gemeinde erstmals mit einer konkreten Zahlungsforderung konfrontiert, im Juni 2026 wurden vier getrennte Klagen eingebracht.
Die Kläger fordern insgesamt 367.634,16 Euro zuzüglich Anwaltskosten sowie eine uneingeschränkte Haftungserklärung für mögliche zukünftige Schäden. Die Klagen stammen nicht von den Fischereiberechtigten am Strobler Weißenbach selbst, mit denen die Gemeinde nach eigenen Angaben ein sehr gutes Einvernehmen pflegt.
Projekt lief von 2017 bis 2020
Hintergrund der Verfahren ist ein wasserrechtlich bewilligtes Monitoring- und Geschiebemanagementprojekt an den Sperren im Strobler Weißenbach. Die Gemeinde war formelle Inhaberin der wasserrechtlichen Bewilligung. Geplant und durchgeführt wurden die Arbeiten von der Wildbach- und Lawinenverbauung als Dienststelle des Bundes, die wissenschaftliche Begleitung übernahm die Universität für Bodenkultur Wien. Die aktiven Arbeiten fanden von 2017 bis September 2020 statt.
Gemeinde bestreitet Ansprüche
Die Gemeinde nimmt die vorgebrachten Beeinträchtigungen nach eigenen Angaben ernst, bestreitet die Forderungen jedoch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Nach Auffassung der Rechtsvertretung seien insbesondere die Verjährung, die Anspruchsberechtigung der einzelnen Kläger, der ursächliche Zusammenhang sowie die Berechnung der behaupteten Schäden zu klären.
Die Gemeinde verweist darauf, dass behauptete Beeinträchtigungen bereits spätestens im Jahr 2020 bekannt gewesen seien. Ein von der Fischereiseite beauftragtes Schadensgutachten habe seit Mai 2023 vorgelegen. Die Klagen seien jedoch erst im Juni 2026 eingebracht worden.
Hochwasser und andere Faktoren
Bei der Beurteilung möglicher Ursachen müsse berücksichtigt werden, dass es in den Jahren 2019 und 2021 zu Hochwasserereignissen kam. Diese hätten auch außerhalb des Bachbetts Schäden verursacht und zu Veränderungen im Geschiebehaushalt und in der Gewässerstruktur geführt. Das Hochwasser im Jahr 2021 habe sich zudem erst nach Abschluss der aktiven Projektmaßnahmen ereignet.
Darüber hinaus kämen natürliche Erosion, weitere Zubringer, Kraftwerksspülungen, Bauarbeiten und andere ökologische Einflüsse als mögliche Faktoren infrage. Die Ursache eines zeitweise dokumentierten Rückgangs des Fischbestands sei aus Sicht der Gemeinde keineswegs abschließend geklärt.
Republik Österreich beigetreten
Da die Arbeiten von der Wildbach- und Lawinenverbauung geplant und durchgeführt wurden, hat die Gemeinde die Republik Österreich in die Verfahren einbezogen. Die Republik ist inzwischen aufseiten der Gemeinde beigetreten und beantragt ebenfalls die Abweisung der Klage. Dieser Beitritt stelle allerdings noch keine Übernahme einer allfälligen Haftung durch den Bund dar.
Die Verfahren sind derzeit bei Gericht anhängig. Eine gerichtliche Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche liegt noch nicht vor. Die Gemeinde betont, mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgehen zu müssen. Zahlungen oder Haftungsanerkenntnisse könnten daher nur auf einer eindeutigen rechtlichen und sachlichen Grundlage erfolgen.
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