Strobl kontrolliert ab sofort Zweitwohnsitze

Die Gemeinde Strobl am Wolfgangsee darf nun eigenständig prüfen, ob Wohnungen tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt werden. Bürgermeister Harald Humer (SPÖ) kündigte Kontrollen bei Verdachtsfällen an, so der ORF.
Die Gemeinde Strobl am Wolfgangsee erhielt die Befugnis, selbstständig zu überprüfen, ob eine Wohnung wirklich als Hauptwohnsitz dient. Diese Regelung gilt auch für St. Gilgen. In der Gemeinde existieren etwa 1.600 Haushalte und mehrere hundert Zweitwohnsitze, die häufig kaum bewohnt oder illegal vermietet werden. Dies führt zu steigenden Immobilienpreisen in der Region.
Prüfung bei begründetem Verdacht
Beauftragte der Gemeinde können nun aktiv werden, wenn ein konkreter Verdachtsmoment vorliegt. Sie kontrollieren die tatsächliche Nutzung einer Wohnung und analysieren den Wasser- und Stromverbrauch, erläuterte Bürgermeister Harald Humer (SPÖ).
„Also irgendjemand geht her und sagt, bei mir in der Nachbarschaft gibt es wechselnde Personen, die da kommen, Autos, die immer kommen, vielleicht noch ausländische Kennzeichen. Irgendwas passt da nicht, das ist meines Erachtens kein Hauptwohnsitz. Dann haben wir immer einen begründeten Verdachtsmoment und dann können wir einmal der Sache auf den Grund gehen und können einmal schauen“, so Humer.
Kurzfristige Vermietung lukrativer
In der Gemeinde befinden sich zahlreiche Wohnungen aus den 1960er-Jahren, die später verkauft wurden. Einige werden vermietet, andere stehen den Großteil des Jahres leer. Eine Übernachtung in einem Ferienappartement kann bis zu 200 Euro kosten. Für Eigentümer ist die kurzfristige Vermietung daher oft wesentlich einträglicher als eine langfristige Vermietung.
Die Gemeinde darf im Auftrag der Grundverkehrsbehörde des Landes prüfen und mögliche illegale Wohnnutzungen an die zuständigen Stellen melden.
Strafen bis zur Versteigerung möglich
Manche Wohnungseigentümer schalten mittlerweile per Fernsteuerung Geräte ein, um Stromverbrauch zu erzeugen und so eine Nutzung als Hauptwohnsitz vorzutäuschen. Raumordnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ) begrüßt die neuen Kontrollmöglichkeiten der Gemeinden.
„Das heißt, es muss ein ordentlicher Hauptwohnsitz begründet werden, ein echter Hauptwohnsitz. Sollte das dann wieder nicht passieren, gibt es auch die Möglichkeit von Strafen. Die können in letzter Konsequenz bis zur Versteigerung des Objekts führen“, erklärte Zauner.
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