STTV holt Staatsmeistertitel im Rollstuhl-Tennis

Im Sportpark Warmbad Villach fanden von 25. bis 27. September die österreichischen Staatsmeisterschaften im Rollstuhl-Tennis-Teambewerb statt. Das Team des STTV sicherte sich den Titel vor NÖTV 1 und TTV.
Drei Tage lang kämpften sieben Teams um den Staatsmeistertitel im Rollstuhl-Tennis-Teambewerb in Villach. Die Veranstaltung im Sportpark Warmbad Villach bot ideales Tenniswetter und eine ausgezeichnete Atmosphäre.
STTV gewinnt vor Niederösterreich und Tirol
Den Staatsmeistertitel holte sich das Team des STTV mit Martin Hörz-Weber, Gerhard Schuster und Wolfdietrich Fritz. Auf Platz zwei folgte NÖTV 1 mit Lena Lichtenegger, Josef Riegler und Oskar Mayer. Bronze ging an das TTV-Team mit Martin Legner und Robert Troppacher.
Platz vier belegte der STV mit Tina Pesendorfer und Karl Lotz, gefolgt von OÖTV 1 (Anna Saglam, Hannes Froschauer), NÖTV 2 (Dennis Wliszczak, Christoph Kalivoda) und OÖTV 2 (Norbert Baier, Gerald Hohensinn).
Players Party mit Unterstützung der Stadt
Am Samstag, 26. September, fand eine Players Party statt, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grillspezialitäten und geräuchertem Fisch verköstigt wurden. Die Feier wurde durch finanzielle Unterstützung von Bürgermeister Günther Albel und GF Stefan Winkler ermöglicht.
KTV-Vizepräsidentin Mag. Dr. Elisabeth „Sissi“ Puaschitz war bei der Veranstaltung anwesend und gratulierte den Sportlerinnen und Sportlern persönlich. Sie betonte die Bedeutung des Rollstuhl-Tennis für den Kärntner und österreichischen Tennissport.
Dank an Organisatoren und Schiedsrichter
Stefan Winkler stellte die Tennisplätze zur Verfügung und sorgte für die gastronomische Betreuung. Die Turnierorganisation lag in den Händen von Oskar Mayer, Julia Adlbrecht und Gernot.
Das Schiedsrichterteam bestand aus Ewald Hofer, Gerd Tarmann, Walter Sattler, Luca Adlbrecht und Lena Stultschnig.
Worüber spricht Klagenfurt morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.