Thalgauegg verhängt Wassersparmaßnahmen wegen Trockenheit
Die Wassergenossenschaft Thalgauegg hat wegen eines historischen Tiefstands der Quellschüttung sofortige Wassersparmaßnahmen angeordnet. Pools dürfen nicht mehr befüllt werden, Rasenbewässerung ist verboten.
Die Wassergenossenschaft Thalgauegg hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit verbindliche Wassersparmaßnahmen mit sofortiger Wirkung erlassen. Die Schüttung der Quelle ist auf einen historischen Tiefststand gesunken, die Trinkwasserversorgung befindet sich in einer äußerst kritischen Lage.
Ausschussmitglieder sind bereits seit mehreren Tagen im Dauereinsatz, um durch laufende Anpassungen der Pumpenanlage die Versorgung aufrechtzuerhalten. Laut aktuellen Wetterprognosen ist in den kommenden Wochen keine nachhaltige Besserung zu erwarten. Der gesamte Flachgau ist betroffen, das Einzugsgebiet von Thalgauegg jedoch in besonderem Ausmaß.
Hohe Verbrauchsspitzen trotz Warnungen
Trotz wiederholter Hinweise in den Medien und durch Wasserversorger werden insbesondere an heißen Tagen weiterhin außergewöhnlich hohe Wasserverbräuche festgestellt. Diese Verbrauchsspitzen bringen die Wasserversorgung zunehmend an ihre Grenzen und gefährden die Versorgung aller angeschlossenen Haushalte.
Diese Verbote gelten ab sofort
Das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools ist bis auf Weiteres ausnahmslos untersagt. Die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser ist verboten.
Die Bewässerung von Gärten ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. Ausgenommen sind lediglich Topfpflanzen sowie kleine Gemüse- und Blumenbeete. Jegliche Gartenbewässerung ist während der täglichen Spitzenverbrauchszeiten zwischen 06.00 und 08.00 Uhr sowie zwischen 17.00 und 20.00 Uhr zu unterlassen.
Das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen, Einfahrten oder sonstigen Flächen mit Trinkwasser ist untersagt. Trinkwasser darf ausschließlich für notwendige Zwecke wie Trinken, Kochen, Körperpflege und die grundlegende Haushaltsversorgung verwendet werden.
Maßnahmen gelten bis auf Widerruf
Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf und werden erst dann aufgehoben, wenn sich die Versorgungssituation aufgrund ausreichender Niederschläge nachhaltig entspannt hat. Die Wassergenossenschaft appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Mitglieder, die Maßnahmen uneingeschränkt einzuhalten. Nur so könne eine Einschränkung oder Unterbrechung der Trinkwasserversorgung vermieden werden.
Quelle: https://www.thalgau.at/Information_betreffend_Wasserversorgung_Thalgauegg
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