„The Com“: Jugendliche nötigen online zu Straftaten

Pia Prodinger
Hacker mit Kapuze und Tablet vor binärem Code-Hintergrund
© Bernd Hofmeister

Hinter dem harmlos klingenden Begriff „The Com“ verbergen sich Gruppen, die andere Jugendliche im Internet zu Straftaten oder Selbstverletzungen zwingen. Das Bundeskriminalamt warnt vor dem Phänomen, so der ORF.

Der Begriff „The Com“ oder „COM.“ leitet sich von „Community“ ab und klingt zunächst unverdächtig. Tatsächlich handelt es sich um Gruppen, die andere Jugendliche online zu Straftaten oder selbstverletzendem Verhalten nötigen. In Deutschland muss sich derzeit ein Jugendlicher vor Gericht verantworten, weil er einen 13-Jährigen online dazu gebracht haben soll, Suizid zu begehen.

Selbstverletzung und Misshandlung vor der Webcam

Petra Huber-Lintner, Leiterin der Abteilung allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt, beschreibt die Vorgehensweise der Täter: Häufig würden die Opfer gezwungen, sich vor laufender Webcam selbst zu verletzen. Auch Tierquälerei vor der Kamera oder Straftaten wie die Misshandlung von Geschwistern oder Angriffe auf Dritte würden von den Tätern verlangt.

Das Bundeskriminalamt hat zu dem Phänomen Informationen bereitgestellt und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch die steirische Polizei musste bereits in Einzelfällen ermitteln. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig, da die Täter online agieren und sich überall aufhalten können. Sie fordern von ihren Opfern Beweise, erklärt Huber-Lintner. Zeige ein Kind selbstverletzendes Verhalten, sei das „auf jeden Fall Alarmstufe rot“.

Täter nutzen Chatfunktionen in Computerspielen

Besonders problematisch ist, dass jugendliche Täter Gleichaltrige und Jüngere in scheinbar harmlosen Umgebungen kontaktieren. Dazu nutzen sie etwa Chatfunktionen in Online-Computerspielen wie Minecraft und Roblox.

Die Psychologin Carine Anderle rät Eltern, möglichst früh Vertrauen aufzubauen. Wichtig sei, sich für die Inhalte zu interessieren, mit denen Kinder konfrontiert werden, und mit ihnen darüber zu sprechen – neugierig und ohne Verurteilung. Kinder und Jugendliche dürften nicht befürchten müssen, dass ihnen das Handy weggenommen oder der Internetzugang gesperrt werde, wenn sie etwas erzählen. Nur so könne man vertrauensvoll besprechen, welche Personen aus der Chatliste entfernt werden sollten.

Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3361801/

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