Tiefstehende Sonne erhöht Unfallgefahr im Herbst

Die herbstliche Sonne sorgt derzeit für gefährliche Blendeffekte im Straßenverkehr. Besonders in den Morgen- und Abendstunden kann die tiefe Sonneneinstrahlung die Sicht von Lenkern massiv beeinträchtigen und zu Unfällen führen.
Der Herbst präsentiert sich aktuell von seiner goldenen Seite. Doch die tief am Horizont stehende Sonne birgt erhebliche Risiken für Autofahrer. Sebastian Obrecht, Pressesprecher des ARBÖ, warnt: „Besonders morgens kann der Stand der Sonne dazu führen, dass man nahezu im Blindflug unterwegs ist.“
Die Blendwirkung kann die Sicht erheblich einschränken, die Reaktionszeit verlangsamen und damit die Gefahr von Verkehrsunfällen steigern. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch nasses Laub auf der Fahrbahn. Die bunten Herbstblätter reflektieren das Sonnenlicht und verstärken den Blendeffekt zusätzlich.
Motorradfahrer besonders gefährdet
Ein erhöhtes Risiko besteht für Motorradfahrer. Aufgrund der starken Blendung und ihrer schmalen Silhouette werden sie von anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Vor allem beim Abbiegen und in Kreuzungsbereichen ist daher erhöhte Vorsicht erforderlich.
Mag. Johann Kopinits, Rechtsexperte des ARBÖ, weist auf mögliche rechtliche Folgen hin: „Wenn trotz massiver Blendung durch tiefstehende Sonne gefahren wird, befreit dies nicht von einem Verschulden am Zustandekommen des Unfalls.“ Bei einem Unfall können somit auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Sicherheitstipps für die Fahrt
Der ARBÖ empfiehlt mehrere Maßnahmen für sicheres Fahren bei tiefstehender Sonne:
- Die Windschutzscheibe sollte innen und außen sauber sein, da Schmutzschlieren zu Reflexionen führen und Gefahren dadurch zu spät erkannt werden
- Ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten
- Die Geschwindigkeit der Sichtsituation anpassen
Reichen diese Vorkehrungen nicht aus, dürfen Lenker jederzeit anhalten. Das Fahrzeug sollte dabei möglichst weit rechts am Straßenrand abgestellt werden. Auf Autobahnen ist sogar das Anhalten am Pannenstreifen erlaubt, wenn die Fahrbahn aufgrund der Blendung nicht mehr erkennbar ist.
Quelle: https://www.arboe.at/medien/news/vorsicht-vor-blindflug-durch-tiefstehende-sonne
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