Tierärztekammer kritisiert Besetzung im Burgenland

Die Österreichische Tierärztekammer zeigt sich verwundert über die Bestellung der neuen Tierschutzombudsfrau im Burgenland. Bei der Besetzung sei keine tierärztliche Expertise berücksichtigt worden, kritisiert die Kammer.
Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) übt Kritik an der Neubesetzung der Tierschutzombudsstelle im Burgenland. ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth zeigt sich verwundert darüber, dass bei dieser wichtigen Funktion keine tierärztliche Fachkompetenz zum Einsatz komme. Die Kammer nimmt die Personalentscheidung zum Anlass, grundsätzliche Fragen zur Bedeutung veterinärmedizinischer Expertise in zentralen Tierschutzpositionen aufzuwerfen.
Frühwirth hätte sich bei einer derart bedeutenden Personalentscheidung zumindest einen direkten fachlichen Austausch erwartet. Er betont, dass Tierschutzombudsstellen eine zentrale Rolle im Vollzug und in der Weiterentwicklung des Tierschutzes einnehmen würden. Diese befassen sich regelmäßig mit Fragen der Tiergesundheit und Tierhaltung, mit der Beurteilung von Schmerzen, Leiden, Schäden und Verhaltensstörungen sowie mit der fachlichen Bewertung konkreter Tierschutzfälle. Solche Aufgaben würden veterinärmedizinische Kompetenz erfordern. Zudem komme den Tierschutzombudsstellen aufgrund ihrer weisungsfreien Parteienstellung eine besondere Verantwortung zu.
Veterinärmedizinische Kompetenz nicht ersetzbar
Tierärztinnen und Tierärzte verfügen laut Kammer aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung über jene wissenschaftlich fundierte Fachkompetenz, die notwendig sei, um Gesundheitszustand, Wohlbefinden und Haltungsbedingungen von Tieren professionell zu beurteilen. Das Fachtierarztgebiet für Tierschutz, Tierhaltung und Verhaltensmedizin unterstreiche die Bedeutung veterinärmedizinischer Expertise für die qualifizierte Betreuung und Weiterentwicklung des Tierschutzes.
„Tierschutz ist weit mehr als eine Verwaltungsaufgabe. Wer Entscheidungen über tierschutzrelevante Sachverhalte trifft oder fachlich begleitet, sollte über die entsprechende veterinärmedizinische Expertise verfügen. Diese Kompetenz kann nicht beliebig ersetzt werden“, so Frühwirth. Besonders erfreulich aus Sicht der Tierärztekammer ist, dass sich zahlreiche hochqualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte um die ausgeschriebene Position beworben haben. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, welchen Stellenwert veterinärmedizinische Fachkompetenz bei der Besetzung derartiger Funktionen künftig noch einnehme.
Forderung nach gesetzlicher Verankerung
Die Leitung der Tierschutzombudsstellen in den Bundesländern werde traditionell von Tierärztinnen und Tierärzten wahrgenommen, mit Ausnahme von Wien und Vorarlberg. Diese fachliche Verankerung werde zunehmend aufgeweicht. Die Tierärztekammer spricht sich daher für eine gesetzliche Verankerung veterinärmedizinischer Qualifikationen als Voraussetzung für die Besetzung von Tierschutzombudsstellen aus.
Es gehe nicht um eine Personaldebatte, sondern um eine grundsätzliche Frage, erklärt Frühwirth: Welchen Stellenwert habe tierärztliche Expertise in Schlüsselpositionen des Tierschutzes? Wer Tierwohl nachhaltig sichern wolle, sollte dort, wo fachliche Entscheidungen vorbereitet, bewertet und begleitet werden, auf jene Expertise setzen, die sich tagtäglich mit Tiergesundheit und Tierschutz befasse.
Abschließend hält der Präsident der Tierärztekammer fest: „Tierschutz lebt vom Zusammenwirken unterschiedlicher Perspektiven und Disziplinen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass veterinärmedizinische Fachkompetenz in zentralen Tierschutzfunktionen angemessen vertreten ist. Tierärztinnen und Tierärzte tragen täglich Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren – ihre Expertise sollte daher in Schlüsselpositionen des Tierschutzes entsprechend berücksichtigt werden.“
Quelle: OTS
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