Tierhalter müssen längere Kurse absolvieren

Wer sich künftig einen Hund, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel anschafft, muss einen mindestens vierstündigen Theoriekurs besuchen. Für Hunde kommt eine zweistündige Praxiseinheit hinzu. Die Umsetzung der neuen Regeln wirft jedoch Fragen auf, so der ORF.
Die neuen Vorschriften verlängern die bisherige Kursdauer von drei auf vier Stunden. Hundehalter müssen zusätzlich an einer zweistündigen praktischen Einheit teilnehmen. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits einen Hund halten oder früher gehalten haben, sowie Hundetrainer und Tierärzte.
Im Tierheim St. Pölten werden die verschärften Anforderungen grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Einrichtung stößt derzeit wie jeden Sommer an ihre Kapazitätsgrenzen, weil viele private Halter ihre Tiere zurückbringen. Victoria Bischof vom Tierheim erklärt, dass sich viele Menschen zuvor nicht ausreichend mit der Anschaffung auseinandergesetzt hätten.
„Tiere werden oft wegen Dingen zurückgebracht, die vorhersehbar waren. Also Welpen, die beißen – das ist völlig legitim. Die müssen das erst lernen“, sagt Bischof. Viele Halter hätten keine Ahnung von Körpersprache, was immer häufiger zu Konflikten führe.
Praxiskurse noch nicht konkretisiert
Das Tierheim St. Pölten bot bisher die dreistündigen Theoriekurse an. Wie die neuen Praxiseinheiten genau gestaltet werden, ist noch offen. Bischof vermutet, dass es in erster Linie um tierschutzkonformes Training und Alltagssituationen gehen wird. In den Theoriekursen würden rechtliche Aspekte, Training und vor allem Körpersprache behandelt.
Landesrätin übt Kritik an Bundesregelung
Die niederösterreichische Tierschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) kritisiert die Unklarheiten bei den Praxiskursen. Auch bei den Exoten gebe es Informationslücken. „Die sind uns ja vom Bund auch aufs Auge gedrückt worden. Und da wissen wir eigentlich noch überhaupt nicht, wie wir weiter tun sollen“, so Rosenkranz.
Sie könne sich nicht vorstellen, dass jemand, der sich eine Spinne zulege, plötzlich einen Sachkundenachweis über Papageien brauche. Zudem gebe es teilweise nicht einmal Anbieter, die die gesamte breite Palette abdecken könnten. Rosenkranz bemängelt, dass der Bund die Länder alleine lasse und sich nicht überlegt habe, wie der Sachkundenachweis für Exoten ausschauen solle.
Das zuständige Staatssekretariat von Ulrike Königsberger-Ludwig weist die Kritik zurück. Der Bund definiere zwar erstmals österreichweite Mindeststandards, aber die Länder gestalteten die konkrete Umsetzung. Niederösterreich könne daher jederzeit strengere oder detailliertere Vorgaben erlassen. Auch bei den Kursanbietern lege der Bund nur die Mindestkriterien fest, die Entscheidung über die Zulassung treffe weiterhin das Land selbst.
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