Tierschützer sitzen elf Stunden auf Vollspaltenboden

Pia ProdingerPia Prodinger
Strukturierte und unstrukturierte Sitzbereiche mit 0,65 m² Fläche im Vergleich, dazu eine Uhr.
© Mit KI (Gemini) generiert

Zwei Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken verbringen am Samstag in Klagenfurt einen ganzen Einkaufstag auf nachgebauten Schweineböden. Die Protestaktion vor einer Supermarktfiliale soll auf die Haltungsbedingungen von Schweinen aufmerksam machen.

Am Samstag, 12. September 2026, werden zwei Tierschutzaktivisten von 06.50 bis 18 Uhr am Heiligengeistplatz 4 in Klagenfurt auf nachgebauten Vollspaltenböden ausharren. Jede Person sitzt dabei auf einer Fläche von 0,65 Quadratmetern – einmal auf einem „unstrukturierten“ und einmal auf einem „strukturierten“ Vollspaltenboden.

Die Aktion findet direkt vor einer SPAR-Filiale statt. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) begründet die Standortwahl mit einem laufenden Rechtsstreit: SPAR hat den VGT geklagt, nachdem dieser die Supermarktkette dafür kritisiert hatte, österreichweit das meiste Fleisch aus Vollspaltenbodenhaltung zu verkaufen und damit für das Schweineleid mitverantwortlich zu sein.

Rechtsstreit seit 2022 anhängig

In der Klage fordert SPAR Unterlassung und Widerruf. Der Konzern argumentiert, der VGT dürfe SPAR nicht auf diese Weise kritisieren, das SPAR-Logo nicht persifliert für Proteste verwenden und nicht implizit andere Supermarktketten loben, da dies gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verstoße. Die Klage wurde 2022 eingebracht, der letzte Verhandlungstag fand am 2. März 2026 statt. Seither steht das Urteil erster Instanz aus. Die Kosten für den VGT belaufen sich bisher auf 80.000 Euro.

Kritik am „strukturierten“ Vollspaltenboden

Der VGT kritisiert, dass das angekündigte Verbot des Vollspaltenbodens kein echtes Verbot sei. Stattdessen werde der Boden leicht abgewandelt – auf einem Drittel der Bodenfläche nur die Hälfte der Spalten – und als „Gruppenhaltung Neu“ bezeichnet. Die Ablauffrist für den neuen „strukturierten“ Vollspaltenboden wurde bei der Gesetzesänderung im Juni 2025 aufgehoben, die ursprünglich 23 Jahre betragen hatte.

Das Tierschutzgesetz schreibt ein wissenschaftliches Projekt über Strohschweinehaltung vor, das im November 2026 endet. Danach muss laut Gesetz auf Basis dieser Erkenntnisse ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt werden. Mit der Aktion will der VGT die Regierung an diese Verpflichtung erinnern.

Quelle: OTS

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