Totschnig: Offene Fragen bei Renaturierungsplan

Umweltminister Norbert Totschnig hat eingeräumt, dass bei der Umsetzung des EU-Renaturierungsplans noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern besteht. Besonders beim Naturschutz gebe es noch ungeklärte Fragen, so der ORF.
Die EU-Verordnung 2024/1991, bekannt als Renaturierungsplan, verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Dafür müssen nationale Wiederherstellungspläne ausgearbeitet werden, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt.
Österreich erarbeitet den nationalen Plan in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Eingebunden sind auch Wissenschaft, Sozialpartner, Interessenvertretungen, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit. In einem ersten Schritt habe man nach Brüssel gemeldet, wo bereits Einigkeit herrsche, erklärte Totschnig.
Konsens bei Land- und Forstwirtschaft
Übereinstimmung gebe es bei der Land- und Forstwirtschaft. „Wo wir mit den Bundesländern noch offene Fragen haben, ist beim Naturschutz“, so der Minister. Bei der Finanzierung sei es ihm wichtig, alle Beteiligten einzubinden.
Angesichts der derzeit ungeklärten Finanzierung der Renaturierung von Salzburgs Flüssen, Mooren und Auen will Totschnig die Wartezeit auf EU-Fördermittel nutzen. Bereits erfolgte „Vorleistungen“ sollen eingebracht und geltend gemacht werden.
Die EU-Renaturierungsverordnung sorgt in Salzburg seit längerem für Diskussionen. Biologen hatten kritisiert, dass Österreich bei Naturschutzgebieten „ganz hinten“ sei.
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