Transperson nach Vergewaltigung zwischen drei Spitälern

Mona HopfingerMona Hopfinger
Systemfehler im Gesundheitswesen: Mann mit Symbolen steht vor zerbrochenem Kreuz und drei Kliniken
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine Transperson wurde nach einer Vergewaltigung von drei Krankenhäusern in Linz weitergereicht. Die Barmherzigen Brüder verweigerten die Behandlung in der Gynäkologie, weil die Patientin männliche Geschlechtsmerkmale aufwies, so der ORF.

Eine Transperson ist nach einer Vergewaltigung von insgesamt drei Spitälern in Linz weitergeleitet worden. Das erste Krankenhaus, die Barmherzigen Brüder, behandelte die Frau in der gynäkologischen Abteilung nicht, weil sie keine phänotypische Frau ist, berichten Medien.

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem ORF Oberösterreich erklärten die Barmherzigen Brüder: „Da die Frau bei der Untersuchung in der Abteilung für Frauenheilkunde männliche Geschlechtsmerkmale aufwies, durfte vom Facharzt für Frauenheilkunde nach den geltenden gesetzlichen Regelungen keine weitere Behandlung mehr stattfinden.“ Das Konventhospital verfüge über keine urologische Abteilung, weshalb die Patientin an ein kompetentes Spital weitergeleitet worden sei.

Zweites Spital leitete an Urologie weiter

Im zweiten Notfall-Aufnahmespital, den Elisabethinen, wurde die Frau nach einer ersten Abklärung von der gynäkologischen an die urologische Ambulanz verwiesen. Dies sei aufgrund der individuellen medizinischen Gegebenheiten erfolgt, heißt es in einer Stellungnahme des Krankenhauses.

Wegen der Schilderung der Vergewaltigung wurde die Patientin von dort an die Gewaltambulanz im Kepleruniklinikum weitergeleitet.

Vorwurf: Keine Medikamente trotz Krämpfen

Im Kepleruniklinikum, der dritten Station, soll die Frau trotz Krämpfen und Epilepsieanfällen keine Medikamente erhalten haben. Das berichtet „MOMENT.at“, zitiert auch vom „Standard“. In der Urologie seien Kratzspuren im Hüft- und Analbereich dokumentiert worden.

Das KUK verwies darauf, dass zum konkreten Fall aufgrund des Datenschutzes keine Angaben gemacht werden könnten. Gewaltopfer würden generell selbstverständlich umgehend versorgt, es könne aber zu Wartezeiten kommen, wenn zeitgleich absolute Notfälle zu versorgen seien.

Bei der Staatsanwaltschaft liegen zu diesem Fall derzeit keine Anzeigen vor.

Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3368813/

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