Triesting führt Niedrigwasser – Entnahme nur mit Bewilligung

Die Fließgewässer im Bezirk Baden weisen derzeit außergewöhnlich niedrige Pegelstände auf. Besonders Triesting, Schwechat und Leitha sind betroffen. Die Bezirkshauptmannschaft warnt vor illegalen Wasserentnahmen und droht mit Strafen bis zu 14.530 Euro.
Die Bezirkshauptmannschaft Baden schlägt Alarm: Die Pegelstände in den Bächen und Flüssen des Bezirks sind auf einem außergewöhnlich niedrigen Niveau. Neben der Triesting sind auch Schwechat und Leitha stark betroffen. Für die Gewässer und ihre Bewohner – Tiere und Pflanzen – bedeutet dies eine extreme Belastung.
Die Behörde stellt klar: Wasser darf aus Fließgewässern nur dann entnommen werden, wenn eine gültige wasserrechtliche Bewilligung vorliegt. Das gilt insbesondere für das Abpumpen von Wasser zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen.
Illegale Entnahmen werden bestraft
Jeder Liter, der den ohnehin niedrigen Gewässern entzogen wird, verschärft die Situation für das Ökosystem zusätzlich. Immer wieder werden unerlaubte Entnahmen festgestellt, so die Bezirkshauptmannschaft.
Wer ohne Bewilligung Wasser entnimmt, begeht laut § 137 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 eine Straftat. Die Behörde kündigt an, entsprechenden Meldungen konsequent nachzugehen. Es drohen Geldbußen von bis zu 14.530 Euro.
Gemeingebrauch bleibt erlaubt
Der sogenannte Gemeingebrauch an Gewässern ist weiterhin zulässig. Dazu zählen Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen und das Schöpfen von Hand.
Die Bezirkshauptmannschaft appelliert an die Bevölkerung, derzeit auf Wasserentnahmen zu verzichten, sofern keine entsprechende Bewilligung vorliegt. Nur so könne die angespannte Lage der Gewässer entschärft und die Ökologie bestmöglich geschützt werden.
Quelle: https://www.enzesfeld-lindabrunn.at/Wasserstaende_in_der_Triesting_derzeit_sehr_niedrig?ncd=1
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