Trinkwasser: Bis zu zwölf Kontrollen pro Jahr

Mona HopfingerMona Hopfinger
Wasserqualität: Laborgeräte, Wasserhahn, Lupe, Brunnen, Mikroskop und Kalender
© Mit KI (Gemini) generiert

In der Steiermark werden rund 90 Prozent der etwa 220.000 Wasseranschlüsse von öffentlichen Versorgern betreut. Die Häufigkeit der behördlichen Kontrollen hängt von der Abgabemenge ab, so der Wasserverband Stainztal.

Öffentliche Wasserversorger wie Gemeinden oder überregionale Wasserverbände betreuen in der Steiermark etwa 90 Prozent der rund 220.000 Wasseranschlüsse. Wolfgang Hatzi vom Wasserverband Stainztal, einem der größten Versorger in der Südweststeiermark, erklärt, dass die Anzahl der vorgeschriebenen Überprüfungen von der Wasserabgabemenge abhängt.

Jeder Betreiber, der Wasser in Verkehr bringt, muss zunächst eine Eigenkontrolle seiner Anlagen durchführen. Dabei wird überprüft, ob Schutzgebiet und Quellgebiet den Vorgaben entsprechen. Diese Kontrollen müssen dokumentiert werden.

Behördliche Kontrollen bis zu monatlich

Die Häufigkeit der behördlichen Kontrollen steigt mit der Menge des gelieferten Wassers – bis zu einmal im Monat werden große Anlagen überprüft. Ein Ergebnis der Lebensmittelaufsichtsbehörde liegt erst nach einigen Tagen vor. Die entnommenen Proben müssen erwärmt werden, um das Vorhandensein von Bakterien feststellen zu können.

Am häufigsten kommt es zu Verunreinigungen durch eindringendes Oberflächenwasser nach Starkregen oder Hochwasser sowie durch Gülle oder Dünger. Mindestens alle fünf Jahre wird die gesamte Anlage umfassend überprüft.

Private Brunnen ohne Kontrollpflicht

Für private Brunnenbesitzer gibt es keine vorgeschriebenen Überprüfungen. Wolfgang Hatzi appelliert hier dringend an die Eigenverantwortung. Eine einmalige Überprüfung biete keinen ausreichenden Schutz, da es sich nur um eine Momentaufnahme handle.

„Es sollte halt jeder Brunnenbesitzer mehrmals oder durch Teststreifen zumindest eine augenscheinliche Zwischenkontrolle selbst durchführen“, so Hatzi. Bei Unsicherheit sollte ein Labor mit einer Beprobung beauftragt werden. Empfohlen werden ein bis zwei Überprüfungen pro Jahr.

Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3375104/

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