Tullnerfeld: Gemeinden prüfen offene Bauverfahren

Mathias FischerMathias Fischer
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Die Gemeinden der Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft kontrollieren künftig verstärkt, ob Bauvorhaben ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Hintergrund sind Vorgaben der niederösterreichischen Aufsichtsbehörde nach einer Abgabenprüfung.

Die Gemeinden der Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft werden künftig verstärkt kontrollieren, ob Bauvorhaben nach ihrer Fertigstellung ordnungsgemäß bei der Baubehörde abgeschlossen wurden. Bauherren sind gesetzlich verpflichtet, ihre Projekte nach Abschluss der Arbeiten korrekt zu melden.

Aufsichtsbehörde fordert Nachschärfung

Auslöser für die verschärften Kontrollen sind Forderungen der Aufsichtsbehörde des Landes Niederösterreich. Diese hatte im Zuge einer Abgabenüberprüfung der Bauverwaltung einer Gemeinde im Nachbarbezirk Mängel festgestellt. Die Prüfung ergab, dass vor allem bei kleineren Zubauten wie Gartenhäusern oder Wintergärten keine aktive Einforderung der Fertigstellungsmeldung erfolgt.

Dadurch bleiben Bauverfahren teilweise über Jahre hinweg offen. Die Bauwerke werden bereits genutzt, obwohl keine Benützungsbewilligung vorliegt. Durch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Fertigstellung können gesetzlich vorgesehene Abgaben oder Gebühren nicht oder nicht rechtzeitig vorgeschrieben werden.

Abgaben bleiben aus oder verjähren

Konkret erfolgt keine Festsetzung von Ergänzungsabgaben wie der Ergänzung zur Wasseranschlussabgabe oder Kanaleinmündungsabgabe. Zudem könnte auf die Einhebung von gegebenenfalls höheren Abgaben wie der Kanalbenützungsgebühr verzichtet werden. Teilweise sind Abgabenansprüche bereits verjährt.

Die Aufsichtsbehörde fordert im Prüfbericht, „alle Bauvorhaben umgehend zu überprüfen und einer Lösung entsprechend der Bauordnung sowie unter Berücksichtigung der abgabenrechtlichen Vorschreibungsanlässe zu zuführen. Bestehen abgabenrechtliche Ansprüche sind diese umgehend vorzuschreiben, damit keine Verjährung eintreten kann!“

Keine politische Entscheidung, sondern gesetzliche Pflicht

Die verstärkten Überprüfungen erfolgen nicht aufgrund einer geänderten politischen Entscheidung der Gemeinden, sondern aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen und der Vorgaben der Aufsichtsbehörde des Landes Niederösterreich.

Künftig werden im Zuge der Bearbeitung von Bauakten auch alle offenen, noch nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Bauverfahren überprüft. Werden fehlende Unterlagen festgestellt, erhalten die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer zunächst eine schriftliche Aufforderung, die erforderlichen Nachweise oder Anzeigen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.

Verwaltungsstrafverfahren bei Versäumnis

Die Benützung eines Bauwerkes ohne entsprechende ordnungsgemäße Fertigstellung stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Der Bürgermeister als Baubehörde darf auf die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nicht verzichten. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, muss eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Tulln als zuständige Strafbehörde erstattet werden.

Die ordnungsgemäße Fertigstellung eines Bauvorhabens liegt jedoch nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern auch im Interesse der Bauwerberinnen und Bauwerber selbst. Ein vollständig abgeschlossenes Bauverfahren schafft Rechtssicherheit und kann im Anlassfall – etwa gegenüber Versicherungen oder anderen Behörden – von wesentlicher Bedeutung sein.

Ziel ist rechtskonformer Abschluss, nicht Bestrafung

Ziel dieser Vorgangsweise ist nicht, Bürgerinnen und Bürger zu bestrafen. Vielmehr sollen alle Bauverfahren rechtskonform abgeschlossen und die gesetzlichen Bestimmungen einheitlich vollzogen werden. Die Gemeinden ersuchen daher alle Bauwerberinnen und Bauwerber, ihre Bauvorhaben nach Fertigstellung vollständig abzuschließen und allfällige Schreiben der Gemeinde fristgerecht zu erledigen.

Wer unsicher ist, ob für ein Bauvorhaben noch Unterlagen fehlen oder eine Fertigstellungsanzeige erforderlich ist, kann sich jederzeit an seine Gemeindeverwaltung wenden. Eine frühzeitige Klärung hilft, spätere Verfahren, zusätzliche Kosten und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Quelle: https://www.sitzenberg-reidling.gv.at/Bauvorhaben_abgeschlossen_

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