U-Haft für Tierquäler in Rechnitz verhängt

Nach einer brutalen Tierquälerei in Rechnitz hat die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe sieht darin einen möglichen Wendepunkt im Umgang der Justiz mit Gewalt gegen Tiere.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Mann, der in Rechnitz eine Katze mit einer Rohrzange erschlagen und geköpft haben soll, Untersuchungshaft verhängt. Der Beschuldigte soll die Tat mitgefilmt haben. Laut der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe ist dieser Schritt bisher einzigartig in Österreich.
Jürgen Stadler, Sprecher der Pfotenhilfe, zeigt sich positiv überrascht: „Das hat es unseres Wissens noch nicht gegeben, obwohl es oft angebracht gewesen wäre, sowohl wegen Wiederholungs- als auch Verdunkelungsgefahr.“ Stadler beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Gerichtsverfahren wegen Tierquälerei und fordert seit langem, dass die Justiz solche Fälle ernster nehmen müsse.
Fall „Kater Schmotzer“ als Hintergrund
Die Organisation verweist auf den Fall eines Katers namens Schmotzer, der mit einem Bolzenschussgerät und einer Schaufel zu Tode gequält worden sein soll. Der Freispruch in diesem Verfahren sei nach Ansicht der Pfotenhilfe ein Fehlurteil, das alleine schon aufgrund der Signalwirkung nicht bestehen bleiben dürfe. Abscheulich grausame Taten kämen relativ häufig vor, so Stadler.
Verbindung zwischen Tierquälerei und Gewalt gegen Menschen
Die Pfotenhilfe fordert, dass der Zusammenhang zwischen Gewalt an Tieren und Menschen endlich ernst genommen werde. Als Beispiel nennt die Organisation den Fall Marchtrenk, wo die Ex-Frau des Haupttäters berichtet habe, dass dieser den Familienhund „richtig gedroschen“ und „extrem misshandelt“ habe, sodass sich das Tier schon bei seinem Anblick vor Angst angemacht habe.
„Tierquäler üben nur“, warnt Stadler in Richtung Justizministerin Sporrer. Kriminalpsychologen würden schon lange davor warnen, dass die nächsten Opfer oft Menschen seien. Die Frage sei, ob viele Gewalttaten verhinderbar wären, wenn Tierquälerei endlich ernstgenommen würde.
Forderung nach höherem Strafrahmen
Die Pfotenhilfe fordert eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf fünf Jahre. „Die derzeitige Rechtslage ist eine Verhöhnung der Opfer“, sagt Stadler. Auf die meisten Betrugsfälle stünden drei bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ein fühlendes, leidensfähiges Lebewesen könne nicht so viel weniger wert sein.
Zudem fordert die Organisation verpflichtende Schulungen für Justizbehörden, damit Tierquälerei nicht als Kavaliersdelikt behandelt werde. Auch das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von Kaiser Franz I. aus 1812 müsse dringend novelliert werden, da Tiere dort immer noch als Sachen bezeichnet würden, obwohl sie fühlende Lebewesen seien.
Wissenschaftliche Bestätigung des Zusammenhangs
Univ.-Prof. Dr. Birgit U. Stetina von der Psychologischen Fakultät der Sigmund-Freud-Universität Wien hielt 2023 einen Vortrag zu diesem Thema. Sie erklärte, dass signifikante Zusammenhänge zwischen Tierquälerei, Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung, häuslicher Gewalt, Misshandlung älterer Menschen und anderen Formen von Gewalt festgestellt würden. Die Misshandlung von Tieren könne nicht mehr als isolierter Vorfall angesehen werden, der ignoriert werden dürfe. Gewalt gegen Tiere sei oft ein Indikator oder ein Prädiktor für Kriminalität und ein Warnzeichen dafür, dass andere Familienmitglieder im Haushalt möglicherweise nicht sicher seien.
Quelle: https://pfotenhilfe.org/u-haft-fuer-tierquaeler-paradigmenwechsel-in-der-justiz
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