U-Haft im Hipp-Erpressungsfall bis November verlängert

Pia ProdingerPia Prodinger
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Ein 39-Jähriger bleibt wegen des Verdachts der Erpressung des Babykostherstellers Hipp weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landesgericht Eisenstadt verlängerte die Haft bis 2. November wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr.

Das Landesgericht Eisenstadt hat die Untersuchungshaft gegen den Verdächtigen im Hipp-Erpressungsfall bis 2. November verlängert. Wie das Gericht am Montag auf Anfrage der APA mitteilte, besteht weiterhin dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung. Als Begründung für die Haftverlängerung wurden Flucht- und Tatbegehungsgefahr angeführt.

Der 39-Jährige, ein ehemaliger Mitarbeiter von Hipp, war am 2. Mai im Bundesland Salzburg festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, jeweils zwei Babykostgläser in Österreich, Tschechien und der Slowakei mit Rattengift versetzt zu haben. Eines der beiden Gläser, das in einer Spar-Filiale in Eisenstadt verkauft worden sein soll, konnte bisher nicht aufgefunden werden.

Rattengift in nicht tödlicher Dosis

In dem im Burgenland sichergestellten Glas wurden 15 Mikrogramm Rattengift nachgewiesen. Ein Gutachten kam zum Ergebnis, dass die Menge beim Verzehr zwar nicht lebensgefährlich gewesen wäre, jedoch gesundheitliche Folgen nach sich gezogen hätte.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen stellten die Ermittler Rattengift sicher. Laut Staatsanwaltschaft ist dieses in Konzentration und Verhältnis mit jenem vergleichbar, das in dem sichergestellten Glas gefunden wurde. Ein Beweis dafür, dass es sich um dasselbe Gift handelt, sei dies allerdings nicht.

Verdächtiger bestreitet Tat

Der gebürtige Slowake weist die Vorwürfe zurück und bestreitet, mit der Tat in Verbindung zu stehen. Lediglich die Urkundenfälschung räumt er ein – er hatte gefälschte Gehaltszettel für einen Kredit verwendet.

Quelle: APA

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