U-Haft nach Tötung in Klagenfurter Gefängnis verlängert

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein 17-Jähriger bleibt nach der Tötung seines Zellengenossen in der Justizanstalt Klagenfurt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landesgericht verlängerte die Haft am Donnerstag, die Haftgründe blieben unverändert.

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Untersuchungshaft gegen einen 17-Jährigen verlängert, der Anfang September einen 19-jährigen Mithäftling in der Justizanstalt Klagenfurt getötet haben soll. Bei der Haftprüfungsverhandlung am Donnerstag ergab sich keine Änderung der Haftgründe, wie ein Sprecher des Landesgerichts gegenüber der APA bestätigte. Die nächste Verhandlung ist für den 24. November angesetzt.

Der Jugendliche hatte die Tat gestanden. Das Opfer war am 1. September ums Leben gekommen. Bereits einen Tag nach der Tat wurde bekannt, dass es beim Beschuldigten Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, möglicherweise eine Erkrankung, gibt.

Psychiatrisches Gutachten noch ausständig

Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zum Zeitpunkt der Tat und auch zur Haftprüfungsverhandlung noch nicht vorlag. Nach der Tötung wurde das Gutachten um diesen Aspekt erweitert.

Widersprüchliche Angaben zum Tathergang

Die Familie des 17-Jährigen hatte der Justizanstalt vorgeworfen, der Jugendliche sei vor der Tat von dem späteren Opfer bedroht worden. Eine solche Drohung sei jedoch aktenmäßig nicht belegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Auch die Familie des 19-Jährigen berichtete, der junge Mann habe die Zelle verlassen wollen – allerdings lagen auch hier keine offiziellen Beschwerden oder Verlegungsanträge vor.

Laut „Kleine Zeitung“ gab der Beschuldigte an, eine Auseinandersetzung um ein Kleidungsstück sei Auslöser des Streits gewesen. Er habe seinem Zellengenossen einen Ringkampf vorgeschlagen, um die Meinungsverschiedenheit beizulegen. Dabei habe er seinen Kontrahenten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann getötet.

Quelle: APA

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