Über 1.000 Betretungsverbote im Grazer Volksgarten

Seit der Wiedereinführung der Schutzzone im Juli 2024 hat die Polizei im Grazer Volksgartenpark mehr als 7.500 Kontrollstunden geleistet. Über 1.000 Betretungsverbote wurden ausgesprochen, wie die Landespolizeidirektion Steiermark mitteilte.
Die Polizei in Graz setzt ihre Schwerpunktmaßnahmen rund um den Volksgartenpark mit hoher Präsenz fort. Seit 15. Juli 2024, als die Schutzzone wieder eingeführt wurde, waren mehr als 2.100 Polizistinnen und Polizisten bei Kontrollen und Schwerpunktaktionen im Einsatz.
Die Beamten sprachen bislang 1.062 Betretungsverbote aus und erstatteten 1.499 Anzeigen. Zudem kam es zu 39 Festnahmen, 179 Fahndungstreffern sowie 461 Sicherstellungen von Suchtmitteln, Bargeld, Waffen oder sonstigen Beweismitteln.
Verstärkter Zulauf aus dem Suchtmittelmilieu
Mit Beginn der warmen Jahreszeit stieg die Zahl der Personen in öffentlichen Parkanlagen erwartungsgemäß deutlich an. In den vergangenen Monaten stellte die Polizei im Bereich des weitläufigen und nicht umzäunten Volksgartens zudem einen verstärkten Zulauf von Personen aus dem Suchtmittelmilieu fest. Dies betrifft laut Polizei vor allem auch Abnehmer, die diverse Suchtmittel in Parkanlagen beziehen.
Auch Verlagerungen in angrenzende Bereiche seien wahrnehmbar und würden laufend beobachtet. Neben der täglichen Bestreifung finden regelmäßig Schwerpunktaktionen mit uniformierten, aber vor allem auch mit zivilen Polizeikräften statt. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen richten sich dabei insbesondere gegen den Straßenhandel und dahinterliegende Strukturen.
Schutzzone als zusätzliches Instrument
„Wir reden die aktuelle Situation und Befürchtungen von Betroffenen nicht klein. Die Zahlen zeigen aber auch, mit welcher Intensität die Polizei hier tätig ist“, sagte die Leiterin der Grazer Kriminalpolizei, Oberstleutnant Christine Krenn. Neben sichtbarer Präsenz fänden laufend zivile und kriminalpolizeiliche Maßnahmen statt, die für Außenstehende naturgemäß nicht immer wahrnehmbar seien.
Primärer Zweck der Schutzzone nach Paragraf 36a SPG sei es, Minderjährige vor strafbaren Handlungen im öffentlichen Raum zu schützen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Schutzzone seien dabei lediglich ein zusätzliches Instrument der Polizei und kein adäquates Mittel zur Bekämpfung des gesamtgesellschaftlichen Problems der Suchtmittelkriminalität per se.
„Eine Schutzzone ist jedoch keine Garantie für einen drogenfreien Park und kann ein komplexes Drogen- und Suchtproblem nicht alleine lösen. Sie schafft aber zusätzliche Möglichkeiten, um insbesondere junge Menschen im öffentlichen Raum zu schützen. Diese Möglichkeiten nutzen wir konsequent“, so Krenn. Die Grazer Polizei werde den Kontrolldruck im Volksgarten und seinem Umfeld weiterhin hochhalten.
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