Unwetterschäden in NÖ: So beantragen Sie Katastrophenhilfe
Wer in Niederösterreich Unwetterschäden an Privatstraßen oder Güterwegen erleidet, muss diese umgehend bei der Gemeinde melden. Diese leitet das Verfahren für die Katastrophenbeihilfe des Landes ein.
Betroffene in Niederösterreich sind verpflichtet, Schäden an privaten Zufahrten, Güterwegen oder Privatstraßen sofort formlos der zuständigen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde startet daraufhin das offizielle Verfahren für die Katastrophenbeihilfe des Landes Niederösterreich.
Wie läuft die Schadensmeldung ab?
Zunächst erfolgt eine formlose Erstmeldung: Betroffene informieren ihr Gemeindeamt unverzüglich per E-Mail oder telefonisch über den eingetretenen Schaden.
Anschließend vereinbart die Gemeinde einen Termin vor Ort. Eine Schadenserhebungskommission begutachtet die Schäden und erstellt das offizielle Schadenserhebungsprotokoll des Landes Niederösterreich.
Für die Einreichung sollten Betroffene ihre Kontodaten, Versicherungsdaten sowie Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Sanierung der Wege bereithalten.
Wer die Zufahrt selbst provisorisch freiräumt oder repariert, muss alle Arbeitsstunden und den Maschineneinsatz lückenlos dokumentieren. Diese Eigenleistung wird von der Schadenskommission berücksichtigt.
Finanzielle Voraussetzungen und Förderhöhe
Die Gesamtschadenssumme am Weg muss nach Abzug möglicher Versicherungsleistungen mindestens 1.000 Euro betragen, damit ein Anspruch auf Beihilfe besteht.
Die Katastrophenbeihilfe in Niederösterreich beträgt in der Regel bis zu 20 Prozent der anerkannten Gesamtschadenssumme.
Schäden an privaten Zufahrten zu Wohngebäuden werden über die reguläre Katastrophenbeihilfe abgewickelt. Bei landwirtschaftlichen Wegen, Forststraßen oder Güterwegen prüft die Abteilung Landwirtschaftsförderung des Landes Niederösterreich die Sanierungsmaßnahmen.
Quelle: https://www.dorfstetten.at/Meldung_von_Untwetterschaeden?ncd=1
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