Urteil gegen Ex-Bürgermeister Luger am Freitag erwartet

Am Landesgericht Linz wird am Freitagnachmittag das Urteil im Untreue-Verfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger erwartet. Im Mittelpunkt steht ein Rechtsgutachten, das er auf Kosten der Stadt beauftragt hatte, so der ORF.
Die Verhandlung ist von 13 bis 16 Uhr angesetzt. Zentral ist die Frage, ob ein juristisches Gutachten, das Luger während der Brucknerhaus- beziehungsweise LIVA-Affäre in Auftrag gab, rechtmäßig war. Das Gutachten sollte klären, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Bewerbungsfragen vorab an Kandidaten weitergegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt wusste der damalige Bürgermeister bereits, dass er selbst Fragen an Dietmar Kerschbaum weitergeleitet hatte.
Bewerbung und Enthüllung durch Whistleblower
Kerschbaum hatte sich 2017 um die Position des künstlerischen Geschäftsführers der LIVA beworben und die Stelle auch erhalten. Die Weitergabe der Bewerbungsfragen wurde erst Jahre später durch einen Whistleblower bekannt. Im August 2024 veröffentlichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ Chats zwischen Luger und Kerschbaum, die belegten, dass der Bürgermeister die Unterlagen selbst verschickt hatte. Kurz darauf trat Luger von seinem Amt zurück.
Luger bekannte sich nicht schuldig
Beim ersten Verhandlungstag Anfang Juli bestritt Luger seine Schuld. Er gab jedoch zu, dass die Beauftragung des Gutachtens ein „großer Fehler“ gewesen sei. Aus seiner Sicht sei das Gutachten damals notwendig gewesen, um gesellschaftsrechtlich zu klären, wie mit der Whistleblower-Meldung umzugehen sei.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert hingegen, dass der Auftrag in erster Linie Lugers persönlichen Interessen diente. Das Gutachten habe sich auch ausführlich mit möglichen strafrechtlichen Folgen für ihn selbst befasst. Der Schaden wird mit exakt 19.061,15 Euro beziffert. Diesen Betrag hat Luger inzwischen zurückgezahlt.
Verteidigung verweist auf Relevanz für LIVA
Die Verteidigung betont, dass das Gutachten auch für die LIVA relevante Inhalte enthalten habe. Eine ursprünglich geplante Diversion wurde vom Oberlandesgericht Linz jedoch aufgehoben.
Am ersten Prozesstag hatte das Gericht noch kein Urteil gefällt. Die Richterin kündigte an, die Gutachterin und einen weiteren Anwalt als Zeugen vorzuladen – beide sollen das Gutachten seinerzeit auch im LIVA-Aufsichtsrat präsentiert haben. Luger gestand vor Gericht ein, sich damals in einem „Dilemma" befunden zu haben: Er habe klären wollen, wie weiter vorzugehen sei und wen er informieren müsse – den Aufsichtsrat ließ er zunächst im Unklaren.
Bis zu drei Jahre Haft möglich
Bei einer Verurteilung wegen Untreue drohen Luger bis zu drei Jahre Haft – es gilt die Unschuldsvermutung. Kerschbaum, der im Zuge der Affäre als künstlerischer Geschäftsführer der LIVA entlassen worden war, zog gerichtlich dagegen vor – scheiterte zuletzt jedoch mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Linz.
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