Velm-Götzendorf: Volksbefragung zu Windkraft nach Rechtsstreit

In Velm-Götzendorf wurde nach monatelangem Rechtsstreit um einen Initiativantrag eine Lösung für künftige Windkraft- und Photovoltaik-Widmungen beschlossen. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten hatten den Antrag auf eine Volksbefragung unterstützt.
Der Gemeinderat von Velm-Götzendorf hat eine Regelung für künftige Windkraft- und Photovoltaik-Widmungen beschlossen. Vorausgegangen war ein monatelanger juristischer Konflikt um einen Initiativantrag, der eine Volksbefragung zum Ziel hatte.
Bereits im Vorjahr hatten mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten den Initiativantrag unterstützt und damit ein in der niederösterreichischen Gemeindeordnung verankertes demokratisches Recht genutzt. Der Antrag wurde jedoch von ÖVP-Bürgermeister Gerald Haasmüller mit formalen Begründungen abgelehnt. Auch der mehrheitlich von der ÖVP besetzte Gemeindevorstand bestätigte diese Ablehnung.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob den Bescheid auf. Eine daraufhin von der niederösterreichischen Landesregierung eingebrachte Amtsrevision scheiterte vor dem Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung des Landesgerichts blieb damit aufrecht.
FPÖ kritisiert Vorgehen des Bürgermeisters
Dieter Dorner, Landesverbandsobmann des GVV und Landtagsabgeordneter, kritisiert das Vorgehen scharf. „Anstatt den Bürgern einfach die Entscheidung zu überlassen, wurde monatelang versucht, einen zulässigen Initiativantrag mit juristischen Mitteln zu bekämpfen“, so Dorner. Dies habe die Steuerzahler Zeit und Geld gekostet, am Ende jedoch nichts geändert.
Während des Rechtsstreits ließ der Bürgermeister die betroffenen Widmungen beschließen, obwohl ihm der Initiativantrag bereits vorlag. Dadurch wurde die durch das Verfahren entstandene Verzögerung genutzt, um die ursprünglich beantragte Volksbefragung gegenstandslos zu machen.
Neue Regelung für künftige Widmungen
Rudolf Bauer, Zustellungsbevollmächtigter der FPÖ Velm-Götzendorf und Gemeinderat, erläutert die nun gefundene Lösung. Man hätte auf der ursprünglichen Volksbefragung beharren können, doch nachdem der Bürgermeister die betroffenen Widmungen bereits beschlossen habe, hätte sich die Befragung auf einen erledigten Sachverhalt bezogen.
Mit dem nun gefassten Beschluss werde den Bürgern ein aktuell unnötiger Gang zum Wahllokal erspart. Gleichzeitig sei sichergestellt, dass künftig keine weiteren Widmungen für Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen ohne vorherige verbindliche Volksbefragung möglich sein werden. Damit sei eine dauerhafte Lösung für die Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung erreicht worden.
Quelle: OTS
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