Verbrennen im Freien ist ganzjährig verboten

Mathias FischerMathias Fischer
Rauch steigt von einem brennenden Reisighaufen in einem ländlichen Garten auf.
© Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf

In der Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf weist Bürgermeister Ing. Peter Mayer auf das gesetzliche Verbrennungsverbot hin. Laut Bundesluftreinhaltegesetz dürfen biogene und nicht biogene Materialien im Freien nicht verbrannt werden.

Das Bundesluftreinhaltegesetz untersagt in Paragraph 3 Absatz 1 sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien sowie das Verbrennen nicht biogener Materialien im Freien. Dieses Verbot gilt ganzjährig.

Alternativen zur Entsorgung

Die Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf bietet zwei Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung an. Strauchschnitt kann am Bauhof in Winzendorf abgegeben werden, und zwar montags von 17 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 14.30 bis 14.50 Uhr.

Als weitere Option steht die Biotonne zur Verfügung. Wer noch keine Biotonne besitzt, kann diese telefonisch beim Gemeindeamt bestellen.

Die Information stammt von Bürgermeister Ing. Peter Mayer. Das Gemeindeamt ist unter der Telefonnummer +43 2638 222 12 erreichbar.

Quelle: https://www.winzendorf-muthmannsdorf.gv.at/Verbrennen_von_biogenen_Materialien_im_Freien

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