Verfahren gegen Pilot nach Kollision eingestellt

Mona HopfingerMona Hopfinger
Fallschirmspringer mit Bergkulisse und einem Flugzeug, daneben ein Dokument mit Hammer und Siegel.
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Piloten eines Kleinflugzeugs eingestellt, der im Mai 2026 über Piesendorf im Pinzgau mit einer Paragleiterin zusammengestoßen war. Ein Gutachten ergab, dass der Mann die Gleitschirmfliegerin nicht rechtzeitig sehen konnte.

Das Verfahren gegen den Piloten einer Cessna ist eingestellt worden. Der Mann war im Mai 2026 über Piesendorf im Pinzgau mit einer Paragleiterin kollidiert. Laut „ORF Salzburg“ vom Freitag habe ein Flugunfallgutachten ergeben, dass der Pilot keine Chance gehabt habe, die Gleitschirmfliegerin rechtzeitig wahrzunehmen.

Die 44-jährige Oberösterreicherin konnte nach dem Zusammenstoß ihren Rettungsschirm auslösen und sicher landen. Sie erlitt nur leichte Verletzungen. Die Paragleiterin hatte den Unfall selbst mitgefilmt.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Polizei hatte nach dem Vorfall Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Piloten erstattet. Im unkontrollierten Luftraum gelten internationale Sichtflug- und Vorrangregeln. Motorgetriebene Luftfahrzeuge müssen demnach grundsätzlich antriebslosen Fluggeräten den Vorrang einräumen.

Das Sachverständigengutachten kam laut „ORF“ jedoch zum Ergebnis, dass die Sicht des Piloten aufgrund mehrerer Faktoren stark eingeschränkt war. Als er die Paragleiterin schließlich in der Luft erkennen konnte, habe es keine Ausweichmöglichkeit mehr gegeben.

Quelle: APA

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