Vergewaltigung in Klagenfurt: 22-Jähriger muss für 7,5 Jahre in Haft

Ein 22-jähriger Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung einer 17-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich im Sommer 2025 in einem Park in Klagenfurt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 22-jähriger Mann ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Kärntner soll gemeinsam mit einem weiteren 22-Jährigen eine 17-Jährige in einem Park in Klagenfurt vergewaltigt haben. Der zweite Täter ist derzeit flüchtig. Der Verteidiger des Verurteilten meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der Übergriff hatte sich im Sommer vor einem Jahr zugetragen. Bei der ersten Verhandlung im März dieses Jahres hatten beide Beschuldigten behauptet, alle Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Der Prozess wurde damals vertagt. In der Zwischenzeit flüchtete der zweite Angeklagte, ein russischer Staatsbürger. Nach ihm wird per Haftbefehl gefahndet.
Opfer leidet an posttraumatischer Belastungsstörung
Die Jugendliche war am Abend mit Freunden unterwegs gewesen und hatte den Kärntner kennengelernt, der als Türsteher in einem Lokal arbeitete. Später gesellte sich dessen Freund dazu. Die drei gingen anschließend in den Park, wo es laut Anklage zu der Vergewaltigung kam. Bei der ersten Verhandlung hatten sich die beiden Angeklagten in ihren Aussagen widersprochen und teilweise von früheren Angaben bei der Polizei abgewichen.
Am Montag wurde ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt, das bei der Betroffenen eine posttraumatische Belastungsstörung feststellte. „Sie leidet an permanenter Erinnerung an die Tat, hat außerdem Albträume“, erklärte Sachverständiger Franz Schautzer vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Trotz leichter Besserung zeige die junge Frau noch immer eine leichte Depressivität. Das erlittene Trauma sei als schwere Körperverletzung zu werten, wodurch sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Haft erhöhte.
Richter spricht von „abscheulicher“ Tat
Der Schöffensenat verurteilte den bis zuletzt nicht geständigen Mann nach kurzer Beratung zu siebeneinhalb Jahren Haft. Richter Kugi verwies auf die glaubwürdigen Angaben der Jugendlichen, die unmittelbar nach der Tat Anzeige erstattet hatte. Der Angeklagte habe erkannt, dass die 17-Jährige alkoholisiert war, und ihren Zustand ausgenutzt: „Und zwar auf eine abscheuliche Art und Weise, gemeinsam mit einem anderen Mann an einem öffentlichen Ort.“
Die Betroffene habe bei der Tat auch Hämatome erlitten. „Sie hat klar zu erkennen gegeben, dass sie nicht will. Man muss dazu nicht immer Nein sagen, das kann auch durch Gesten erfolgen“, so Kugi. Die Beweisaufnahme sei sehr sorgfältig erfolgt, es gebe insgesamt keinen Zweifel an den Angaben der Jugendlichen.
Obwohl der Angeklagte bisher unbescholten ist, verhängte der Schöffensenat die hohe Freiheitsstrafe. Begründet wurde dies mit dem extremen Handlungsunwert und der Tatausführung durch zwei Täter an einem öffentlichen Ort.
Quelle: APA
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