Versicherung: Mündliche Zusage kann teuer werden

Eine Kärntnerin erhielt eine Zahlungsaufforderung über rund 500 Euro von ihrer Versicherung, obwohl ihr Betreuer telefonisch versichert hatte, dass alle Kosten gedeckt seien. Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor den Risiken mündlicher Auskünfte.
Eine Frau aus Kärnten kontaktierte ihren Versicherungsvertreter vor einem geplanten Spitalsaufenthalt und fragte nach möglichen Kosten. Die Antwort war beruhigend: „Alles gedeckt“. Doch wenig später fand sie eine Rechnung über knapp 500 Euro in ihrem Briefkasten.
Die Konsumentin wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, weil sie davon ausging, dass die telefonische Auskunft verbindlich sei. AK-Präsident Günther Goach warnt: „Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet haben.“ Er rät dazu, sich Informationen immer schriftlich bestätigen zu lassen, um im Streitfall abgesichert zu sein.
Keine rechtliche Verbindlichkeit
Valentina Konatschnig, Konsumentenschützerin der AK Kärnten, erklärt, dass die fehlende Information im Telefonat rechtlich keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts begründet. Der Selbstbehalt war beim Vertragsabschluss eindeutig vereinbart worden.
Dennoch intervenierte die Arbeiterkammer beim Versicherungsunternehmen und erreichte eine kulante Lösung: Der Versicherer verzichtete in diesem Fall auf den Selbstbehalt.
Empfehlungen der Arbeiterkammer
Die AK Kärnten empfiehlt, sich Auskünfte immer schriftlich bestätigen zu lassen. Gesprächsnotizen, E-Mails und Screenshots können bei späteren Missverständnissen helfen. Nur schriftliche Bestätigungen bieten Schutz im Streitfall.
Versicherte sollten ihren Vertrag genau prüfen: Selbstbehalte, Ausschlussgründe und Kostenbeteiligungen stehen immer im Vertrag, auch wenn sie im Gespräch nicht erwähnt werden. Besonders bei Spitals-, Zahn- oder Spezialbehandlungen sollte man bei Unklarheiten lieber einmal mehr nachfragen, bevor man sich auf eine Aussage verlässt.
Kostenlose Unterstützung bietet die Arbeiterkammer Kärnten unter konsument@akktn.at oder telefonisch unter 050 477-2002.
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