Versicherung zahlt nach AK-Intervention 8.155 Euro

Eine Kärntnerin musste ihre Stute wegen eines Knochenbruchs am Sprunggelenk operieren lassen. Die OP-Kostenversicherung weigerte sich zunächst, die vollen Kosten zu übernehmen. Nach Prüfung durch die Arbeiterkammer erhielt die Besitzerin schließlich die gesamte Summe, so die AK.
Eine Pferdebesitzerin hatte für ihr Tier eine OP-Kostenversicherung abgeschlossen. Vergangenes Jahr erlitt die Stute eine Knochenabsplitterung am Sprunggelenk, die operiert werden musste. Auch die betroffene Sehne war gereizt und benötigte eine Behandlung. Nach dem Eingriff begann für die Frau ein bürokratischer Kampf mit der Versicherung.
Nur 1.500 Euro statt voller Kostenübernahme
Zunächst bot die Versicherung der Besitzerin lediglich 1.500 Euro für den Sehnenschaden an. Nach massivem Widerspruch lenkte das Unternehmen teilweise ein und akzeptierte die Sehnenverletzung als direkte Folge des Bruchs. Die Versicherung überwies daraufhin die vertraglich festgelegte Höchstsumme für Frakturbehandlungen von 4.000 Euro.
Die Frau forderte jedoch die Kosten sowohl für die Bruchoperation als auch für die Sehnenbehandlung ein. Die Versicherung beharrte darauf, dass die gezahlten 4.000 Euro als Gesamtobergrenze zu verstehen seien.
Entscheidende Formulierung im Vertrag
AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr prüfte die Vertragsunterlagen und kam zu einem klaren Ergebnis: Der Haftungsumfang der Polizze sehe eindeutig 4.000 Euro für Frakturen „sowie“ bis zu 1.500 Euro für Operationen von unfallbedingten Sehnen-, Bänder- und Muskelrissen vor. Zusätzlich sei die Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff abgedeckt.
Das Wort „sowie“ im Vertrag belege eindeutig, dass es sich um zwei getrennte Leistungszusagen handle. Auch die Nachsorge müsse separat abgegolten werden. Eine Koppelung an einen OP-Deckel sei im Vertrag nirgends erwähnt.
Aufgrund dieser Argumentation überwies die Versicherung zusätzlich zu den ersten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro. Die Arbeiterkammer empfiehlt, bei abgelehnten Versicherungsleistungen nicht aufzugeben und Verträge genau prüfen zu lassen. „Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab“, erklärte AK-Präsident Günther Goach.