VfGH hebt Bebauungsplan für Aldi-Zentrale auf

Der Verfassungsgerichtshof hob die Bebauungspläne für den zweiten Bauabschnitt der Aldi-Süd-Zentrale in Salzburg auf: Der Magistrat habe keine Grundlagenforschung durchgeführt, die Pläne seien gesetzwidrig.
Die Bebauungspläne für den zweiten Bauabschnitt der Aldi-Süd-Zentrale in Salzburg sind vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Der Grund: Der Magistrat hat die gesetzlich vorgeschriebene Grundlagenforschung in wesentlichen Punkten nicht durchgeführt. Damit fehlt dem Ausbau der Konzernzentrale bis auf Weiteres die rechtliche Grundlage.
Nicht ausreichend geprüft wurden vor dem Beschluss insbesondere die deutlich erhöhte Bebauungsdichte, die Gebäudehöhe von 24 Metern sowie die Abstände zu Nachbargrundstücken und Verkehrsflächen. Die Pläne sind damit gesetzwidrig.
Zeitverzug und Unsicherheit für Aldi
Lukas Rupsch, Gemeinderat der Neos, bezeichnet die Aufhebung als schweren Rückschlag für ein Projekt dieser Dimension und Bedeutung für die Salzburger Wirtschaft. Für Aldi bedeute dies nicht nur erheblichen Zeitverzug, sondern auch Unsicherheit darüber, in welcher Größe das Projekt überhaupt umgesetzt werden könne.
Rupsch warnt zudem vor einem Imageschaden für den Wirtschaftsstandort: „Nach außen entsteht das Bild, dass man sich in Salzburg auf Planungsentscheidungen der Stadt nicht verlassen kann. Das schreckt Unternehmen ab, die hier investieren wollen.“
Forderung nach rascher Lösung
Die Neos fordern eine rasche Lösung. Die Stadt müsse die fehlenden Grundlagen so schnell wie möglich schaffen und das Vorhaben rechtlich absichern. Mit der Konzernzentrale entstünden bei Aldi rund 1.200 Arbeitsplätze in Salzburg. Das sei eine nachhaltige Stärkung des Salzburger Arbeitsmarktes, die man nicht durch Planungsfehler aufs Spiel setzen dürfe, so Rupsch.
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