Vier Steinbrüche: BH Oberwart führt alle Verfahren

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart ist nun für sämtliche Verfahren rund um die vier wegen erhöhter Asbestbelastung geschlossenen Steinbrüche im Burgenland zuständig. Eine Verordnung der Landesregierung bündelt die Zuständigkeit aus Effizienzgründen.
Die behördliche Zuständigkeit für die Verfahren zu den vier gesperrten Steinbrüchen im Burgenland liegt nun bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart. Drei der betroffenen Betriebe befinden sich im Bezirk Oberwart, einer im Bezirk Oberpullendorf. Die Landesregierung hat die Konzentration der Zuständigkeit mit einer Verordnung vom 31. Juli beschlossen, die am Dienstag im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Komplexe Verfahren werden gebündelt
Bisher waren sowohl die BH Oberpullendorf als auch die BH Oberwart mit den Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz befasst. Laut Landesmedienservice handelt es sich um komplexe Verfahren, deren Bündelung für eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens notwendig sei.
Die Landesregierung kann per Verordnung eine Bezirkshauptmannschaft ermächtigen, sprengelübergreifend über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden – sofern dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit liegt. Diese Möglichkeit wurde nun genutzt.
Sperrung zu Jahresbeginn
Die vier Steinbrüche waren zu Jahresbeginn wegen erhöhter Asbestwerte geschlossen worden. Die Verfahren bei der Behörde sind weiterhin anhängig.
Quelle: APA
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