Vierjähriger trotz Gefährdungsmeldung beim Vater

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein anonymer Hinweis schildert schwere Vorwürfe gegen einen Kindesvater. Seit Ende Juli liegt eine Gefährdungsmeldung vor, doch die Mutter erhält keine Auskunft über Abklärungsschritte. Der Bub ist mit dem Vater ins Ausland gereist.

Ende Juli ist beim Bezirksgericht Neunkirchen ein anonymes Schreiben eingegangen, das schwere Vorwürfe gegen den Vater eines vierjährigen Buben erhebt. Der Verfasser gibt an, ein früherer Arbeitskollege des Mannes zu sein und aus Furcht vor ihm nicht namentlich auftreten zu wollen. Das Schreiben wurde abgelegt.

Der anonyme Hinweisgeber behauptet, selbst miterlebt zu haben, wie der Bub auf Baustellen mitgenommen wurde und wie der Vater „schlecht“ mit dem Kind umgegangen sei. Besonders drastisch ist die Schilderung eines Vorfalls bei großer Hitze: Das Kind soll „viele Stunden“ in einem großen Transporter eingesperrt gewesen sein, während der Vater in einem Lokal mehrere Biere getrunken habe. Anschließend sei er mit dem Buben im Fahrzeug weggefahren.

Ohrfeigen und Vorfall im Intimbereich geschildert

Weiters behauptet der Verfasser, beobachtet zu haben, wie der Vater dem Kind zwei starke Ohrfeigen gegeben habe. Auffällig sei gewesen, dass der Bub dabei nicht geweint habe. Noch drastischer ist eine weitere Behauptung: Als das Kind beim Urinieren Hilfe gebraucht habe, soll der Vater zunächst verärgert reagiert und dann am Penis des Kindes gezogen und gedrückt haben. Der Bub habe dabei laut geschrien und geweint, der Vater soll gelacht und sich abfällig über die Mutter geäußert haben.

Diese Angaben sind bislang nicht als Tatsachen erwiesen. Der anonyme Brief allein ist kein Beweis für eine Misshandlung.

Angehörige bestätigt Transporter-Vorfall

Am 28. Juli 2026 wurde eine Gefährdungsmeldung erstattet, die sich nicht nur auf das anonyme Schreiben stützt. Eine Angehörige des Kindesvaters hat vertraulich mitgeteilt, dass sie das Einsperren des Buben im Transporter bei großer Hitze selbst gesehen habe. Sie habe sich damals nicht getraut, die Polizei zu rufen. Zudem wird in der Meldung festgehalten, dass bereits am 24. April 2026 die frühere Kinderärztin die Kinder- und Jugendhilfe verständigt hat, nachdem der Kindesvater ihr gegenüber äußerst aggressiv aufgetreten war.

Die Gefährdungsmeldung spricht von möglicher körperlicher Misshandlung, einer möglichen schmerzhaften und entwürdigenden Behandlung im Intimbereich, erheblicher Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und im Zusammenhang mit dem behaupteten Zurücklassen im Fahrzeug sogar von einer möglichen akuten Gesundheits- und Lebensgefahr.

Keine Auskunft über Abklärungsschritte

Die Mutter des Kindes hat bis heute keine nachvollziehbare Rückmeldung darüber erhalten, welche konkreten Abklärungsschritte die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gesetzt hat. Auch vom Kindesvater bekam sie trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme keine Antworten zu den Anschuldigungen. Der Bub befindet sich weiterhin beim Kindesvater. Auch die nun angetretene Urlaubsreise mit dem Vater wurde von der Kinder- und Jugendhilfe nicht verhindert.

Eine Gefährdungsmeldung ist keine Verurteilung. Auch der Kindesvater hat Anspruch darauf, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe objektiv überprüft werden. Ebenso wenig dürfen konkrete Hinweise auf mögliche Gewalt und eine mögliche Gefährdung des Lebens eines vierjährigen Kindes im Behördenweg verschwinden, heißt es in der Aussendung.

Der anonyme Verfasser hat sein Schreiben mit einem Appell beendet: „Machen Sie bitte dringend Hilfe für diesen Bub.“

Quelle: OTS

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