VIRUS kritisiert Gruber: „Keine Ahnung von der Materie“

Pia ProdingerPia Prodinger
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Die Umweltorganisation VIRUS weist die Kritik des Kärntner ÖVP-Landeshauptmannstellvertreters an Umweltorganisationen scharf zurück. UVP-Experte Wolfgang Rehm wirft Gruber Uninformiertheit vor und bezeichnet dessen Forderungsprogramm als „Mogelpackung“.

Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS bezeichnet die jüngste Attacke des Kärntner Landeshauptmannstellvertreters auf Umweltorganisationen als uninformiert und danebenliegend. Der UVP-Experte wirft Gruber vor, bei seinem „unbegründeten Sommerloch-Ausritt“ gezeigt zu haben, dass er keine Ahnung von der Materie habe. Das Forderungsprogramm sei bereits großteils geltendes Recht. „Da geht es offenbar nur um Stimmungsmache und politisches Kleingeld“, so Rehm.

Als „völlig untragbar“ und einen Rücktritt nahelegend bezeichnet der Experte die Rhetorik, die Vertreter des Umweltschutzes offen als Feinde bezeichne.

Sieben von zehn Punkten bereits geltendes Recht

Das 10-Punkte-Programm enthalte zu einem Großteil Forderungen, die bereits geltendes Recht seien. Dies betreffe sieben Punkte gänzlich und einen weiteren teilweise. Der Rest seien diffuse Wünsche. Warum es dafür überhaupt ein Rechtsgutachten einer als Projektwerberanwälte bekannten Kanzlei gebraucht habe, sei aus den Veröffentlichungen nicht ersichtlich.

Die Forderungen, die nicht ohnehin schon Rechtsbestand seien, beträfen einerseits „Präzisierungen“, die aber nicht konkretisiert worden seien. „Der weiters vorgebrachte Wunsch nach finanzieller Durchleuchtung dient wohl zur Vertreibung der Spendenbasis des Feindes, ohne dass dies einen Bezug zur Arbeit von Umweltorganisationen hätte“, kritisiert Rehm. Die Forderung nach Verwaltungsstrafen mache sich in harten Ansagen immer gut, sei aber hemmungslos populistisch.

Standortanwalt als „Fremdkörper ohne Funktion“

Behörden könnten bereits jetzt eine Überprüfung verlangen. Warum der 2018 geschaffene Standortanwalt als Wirtschaftskammer-Interessensvertreter, der in all den acht Jahren seiner Existenz ein Fremdkörper ohne Funktion im UVP-Verfahren geblieben sei, hier als Antragssteller für unbegründete Prüfverfahren auftreten solle, sei allerdings nicht nachvollziehbar.

Als Beleg für die fehlende Neutralität und Objektivität bei der Herangehensweise könne der Verweis des nicht in Kärnten ansässigen Rechtsanwalts Dr. Georg Eisenberger auf das steiermärkische Pumpspeicherkraftwerksprojekt Koralm im behaupteten Zusammenhang mit den Folgen langer Genehmigungsverfahren gelten. Dieses sei laut der wiedergegebenen Aussendung bereits 2015 eingereicht und bis heute nicht genehmigt.

Falschinformation zum Koralm-Projekt

„Dies suggeriert ein noch laufendes Verfahren. Tatsächlich ist die Sache, wie auch Eisenberger bekannt ist, bereits 2023 rechtskräftig vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden, dies nur eben zuungunsten des Projekts mit einer Versagung der Genehmigung“, berichtigt Rehm. Das Verfahren sei im ordentlichen Instanzenzug beendet.

Es sei auch eine Falschinformation, dass die Parteienrechte von Umweltorganisationen durch Bundesministerin Gewessler 2023 geschaffen worden seien. „Diese existieren tatsächlich bereits seit 2005 und nicht aus Jux und Tollerei, sondern sind eine aus internationalem und EU-Recht resultierende verpflichtende Vorgabe“, so Rehm. Deren Tätigkeit dürfe nicht übermäßig erschwert oder faktisch verunmöglicht werden. Explizit dürften Umweltorganisationen in Ausübung der ihnen verliehenen Rechte nicht schikaniert werden.

„Public watchdog“-Funktion anerkannt

Bei den nicht mit Bürgerinitiativen zu vermischenden Umweltorganisationen käme es gerade nicht auf persönliche oder regionale Betroffenheit an. Diese machten die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend und übten damit eine anerkannte „public watchdog“-Funktion aus. Das aktuell von unverständigen Politikern kritisierte strategische Vorgehen zur Erreichung und Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus gehöre zu ihren Wesensmerkmalen.

„Es müssen auch Provinzpolitiker anerkennen, dass es ohne Umweltschutz und Erhalt der Lebensgrundlagen keine Wirtschaft gibt“, so Rehm abschließend.

Quelle: OTS

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