Volksabstimmung über ASZ Leiblachtal trotz Rechtsgutachten

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Gemeindewahlbehörde in Hörbranz hat einen FPÖ-Antrag auf Volksabstimmung zum geplanten Altstoffsammelzentrum Leiblachtal zugelassen. Das geschah trotz eines Rechtsgutachtens, das die Fragestellung als unzulässig beurteilt.

Fünf Gemeinden im Leiblachtal – Hörbranz, Lochau, Hohenweiler, Möggers und Eichenberg – planen gemeinsam ein Altstoffsammelzentrum (ASZ) für rund 16.000 Menschen. Als Standort wurde das Areal im Bereich Allgäustraße/Ziegelbachstraße in Hörbranz festgelegt. Die Beschlüsse zur Umsetzung fielen in den Gemeinden mehrheitlich oder einstimmig, nur die FPÖ Hörbranz lehnte das Vorhaben ab.

Die FPÖ brachte am 23. September 2026 einen Antrag auf Volksabstimmung ein. Die Gemeindewahlbehörde ließ diesen am 19. Oktober mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP mehrheitlich zu – obwohl ein Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger die Fragestellung in mehrerlei Hinsicht für unzulässig beurteilt.

Abstimmung über bereits getroffene Entscheidungen

Die geplante Volksabstimmung soll darüber entscheiden, ob die Hörbranzer Gemeindevertretung alle noch in ihre Zuständigkeit fallenden Beschlüsse für das ASZ am geplanten Standort ablehnen soll. Bürgermeister Andreas Kresser kritisiert, dass über Themen abgestimmt werden soll, die nicht mehr im Einflussbereich der Gemeinde stehen.

Hörbranz sei bereits rechtswirksam Mitglied des Gemeindeverbands, das Grundstück sei vom Verband bereits erworben worden und die Errichtung sowie der Betrieb des ASZ seien schon verbindlich an den Verband übertragen worden, stellt Kresser klar.

Interkommunale Lösung mit hoher Landesförderung

Die bestehenden Altstoff-Sammelstellen der Leiblachtaler Gemeinden stoßen aufgrund steigender gesetzlicher und technischer Anforderungen zunehmend an ihre Grenzen. Ohne ein gemeinsames neues ASZ müsste jede Gemeinde ihre Einrichtungen zeitnah umfassend ausbauen oder eigene Ersatzlösungen schaffen, erklären die Bürgermeister der fünf Gemeinden.

Die Gesamtkosten für Errichtung inklusive Grundkauf belaufen sich auf 7,88 Millionen Euro. Davon werden 3,44 Millionen Euro und damit rund 44 Prozent vom Land gefördert. Die restlichen 4,44 Millionen Euro teilen sich die fünf Gemeinden auf. Eine interkommunale Lösung werde vom Land in sehr hohem Maß gefördert, während ein ASZ, das nur von einer Gemeinde errichtet wird, aus dieser Förderschiene überhaupt keine Unterstützung erhalte, betont Kresser.

Standort durch Gutachten belegt

Bereits 2018 führte die Abteilung Raumplanung des Landes Vorarlberg eine regionale Standortuntersuchung für ein interkommunales ASZ durch. Unter Berücksichtigung von Erreichbarkeit, Bevölkerungsverteilung und logistischen Anforderungen wurde der Bereich Allgäustraße/Ziegelbachstraße als günstigster Standort beurteilt. Weitere geprüfte Grundstücke waren entweder nicht verfügbar, zu klein, deutlich zu teuer oder nicht realistisch umsetzbar.

Harald Feldmann, abfalltechnischer Amtssachverständiger des Landes Vorarlberg, erklärt, dass es aus verkehrstechnischer und raumplanerischer Sicht keinen besser geeigneten Standort für ein gemeinsames Altstoffsammelzentrum im Leiblachtal gebe. Dringender Handlungsbedarf sei in allen Leiblachtalgemeinden gegeben.

Der Gemeindeverband „Altstoffsammelzentrum Leiblachtal“ hat den Kaufvertrag für das Grundstück rechtsgültig abgeschlossen. Mit einer Gesamtfläche von knapp 12.000 Quadratmetern bietet es ausreichend Platz für das ASZ, Reserven für künftige regionale Projekte sowie Flächen, die bei Bedarf für eine Optimierung der Verkehrssituation genutzt werden können.

Verkehrsbelastung als Streitpunkt

FPÖ-Funktionäre bezeichnen das Projekt als „zentrale Müllsammelstelle“ und warnen vor einem „Verkehrschaos“. Bürgermeister Kresser weist diese Darstellung entschieden zurück, nimmt die Bedenken hinsichtlich des bereits stark frequentierten Kreuzungsbereichs aber ernst.

Die Machbarkeitsstudie prognostiziert für das ASZ gut 20.000 Anlieferungen pro Jahr, also durchschnittlich rund 385 Fahrzeuge pro Woche. Zum Vergleich: Bei einer Verkehrserhebung im September 2023 wurden allein auf der Allgäustraße in diesem Bereich innerhalb einer Woche rund 48.000 Fahrzeugdurchfahrten gezählt. Das neue ASZ würde also eine sehr untergeordnete Rolle spielen, so Kresser.

Geplant ist, Container außerhalb der Öffnungszeiten abholen zu lassen. Sämtliche Warte- und Rückstauflächen werden innerhalb des ASZ-Geländes untergebracht. Im Rahmen der weiteren Planung soll zudem eine direkte Zufahrt von der Landesstraße her Priorität haben. Kann diese umgesetzt werden, müsste der Anlieferverkehr zum ASZ gar nicht über den Kreuzungsbereich geführt werden.

Appell an sachliche Diskussion

Kresser appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich umfassend zu informieren, insbesondere weil über Fragen abgestimmt werden soll, die eigentlich längst auf fundierter Grundlage entschieden seien. Mit negativ besetzten Schlagwörtern würden von der FPÖ Hörbranz gezielt Schreckensbilder gezeichnet, die weder dem geplanten Projekt noch den vorliegenden Untersuchungen entsprechen, kritisiert der Bürgermeister.

Ein modernes ASZ sei eine geordnete Serviceeinrichtung und keine Müllhalde. Interessierte könnten sich in vergleichbaren Anlagen, wie etwa dem ASZ Hofsteig in Lauterach, selbst ein Bild davon machen. Kritische Fragen seien absolut legitim und müssten beantwortet werden, betont Kresser. Es brauche eine sachliche Diskussion auf Basis vollständiger und belegbarer Informationen, aber keine plumpe Stimmungsmache.

Die Antragsteller müssen nun die erforderlichen Unterstützungserklärungen sammeln, bevor das Verfahren fortgesetzt wird.

Quelle: https://www.hoerbranz.at/ASZ_Leiblachtal_Antrag_Volksabstimmung_trotz_negativem_Gutachten

Worüber spricht Hörbranz?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.