Volksanwaltschaft prüft Ernährung in Pflegeheimen

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Volksanwaltschaft untersucht derzeit das Ernährungsmanagement in österreichischen Alten- und Pflegeheimen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen führen aktuell einen Prüfschwerpunkt zum Ernährungsmanagement in der Langzeitpflege durch. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2027 veröffentlicht werden. Volksanwalt Bernhard Achitz betont zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober, dass die Ernährung nicht nur die Gesundheit beeinflusse. Mahlzeiten würden dem Tag Struktur geben, für Austausch sorgen und Brauchtum, Kultur oder Religion widerspiegeln.

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung stelle einen großen Einschnitt in den gewohnten Lebensalltag dar. Deshalb sei es wichtig, dass auf Vorlieben und Abneigungen sowie auf Ernährungs- und Essgewohnheiten Rücksicht genommen werde, so Achitz.

Mangelernährung bereits während Pandemie festgestellt

Mit zunehmendem Alter steigen die Anforderungen an eine adäquate Ernährung und Flüssigkeitsversorgung. Ernährungsmedizinische und -therapeutische Maßnahmen können funktionelle Parameter wie die Muskelkraft verbessern, die Lebensqualität steigern sowie Krankenhaus-Wiedereinweisungsraten und Mortalitätsraten senken. Achitz weist darauf hin, dass Mangelernährung bereits im Rahmen der COVID-19-Pandemiebewältigung bei Kommissionsbesuchen in Alten- und Pflegeheimen ein Thema gewesen sei.

Kritische Wahrnehmungen bei Kontrollbesuchen

Die Kommissionen machen bei ihren Besuchen im Rahmen der Präventiven Menschenrechtskontrolle immer wieder kritische Wahrnehmungen. In vielen Einrichtungen gebe es nach wie vor starre oder unüblich frühe Essenszeiten. Die Pflegekräfte hätten zu wenig Zeit für die Unterstützung von Personen mit reduzierter Selbstständigkeit.

In einer Einrichtung musste wegen der veralteten baulichen Struktur das Essen am Gang eingenommen werden, neben den Abfallrollwägen. Es gebe aber auch Best-Practice-Beispiele, wie etwa das „Projekt Dysphagie“ (Schluckstörung) eines Heims in Niederösterreich und Pflegeeinrichtungen, die den Empfehlungen der Volksanwaltschaft betreffend Ernährung und Verpflegung rasch und umfassend nachkommen.

Screening bei Aufnahme gefordert

Zu den Kernforderungen der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen zählt, dass alle Personen, die in eine Pflegeeinrichtung stationär aufgenommen werden, bei der Aufnahme einem standardisierten Ernährungs-Screening unterzogen werden müssen. Dafür brauche es Pflegekräfte, die kompetent Anzeichen für drohende oder bestehende Mangelernährung erkennen und eine vertiefte Einschätzung der Ernährungssituation sowie die beeinflussenden Faktoren vornehmen können.

Demenz erhöht Risiko

Bei der Festlegung des Prüfschwerpunkts spielte auch die große Anzahl an Demenz erkrankten Menschen in Pflegeheimen und das damit verbundene erhöhte Risiko von Mangelernährung eine Rolle. Kritische Kommissionsberichte zeigen, dass das Erstellen von Essbiografien, regelmäßige Gewichtskontrollen und Risikoscreenings nicht selbstverständlich sind. Die von dementen Bewohnerinnen und Bewohnern tatsächlich aufgenommenen Nahrungs- und Trinkmengen würden manchmal überschätzt.

Volksanwalt Achitz erklärt, Ziel des Prüfschwerpunkts sei es, das Bewusstsein von Einrichtungs- und Pflegeleitungen dafür zu schärfen, dass Essen genussvoll sein könne, auch wenn sich die Ernährungsanforderungen im Alter verändern. Eine angemessene Ernährungstherapie müsse früh einsetzen.

Quelle: OTS

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