Volksanwaltschaft prüft Tötung in Justizanstalt

Nach dem Tod eines 19-Jährigen in der Justizanstalt Klagenfurt hat die Volksanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob auf psychische Auffälligkeiten des tatverdächtigen 17-Jährigen ausreichend reagiert wurde, so die APA.
Die Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) sieht „dringenden Aufklärungsbedarf“ bei den Hintergründen des Tötungsdelikts. Besonders zu prüfen sei, wann auf Hinweise zu psychischen Beeinträchtigungen reagiert wurde und ob eine spezielle Form der Unterbringung notwendig gewesen wäre, erklärte sie gegenüber der APA.
Es zeige sich erneut, dass die österreichischen Justizanstalten für die Unterbringung und Versorgung von psychisch kranken Menschen nicht ausreichend ausgestattet seien, so Schwarz. Sie verwies dabei auf einen Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft aus dem März mit dem Titel „Psychisch erkrankte Menschen: Versorgung im Strafvollzug auf dem Prüfstand“.
Gemeinsame Unterbringung seit Anfang August
Der 17-jährige Tatverdächtige und das 19-jährige Opfer waren seit 7. August gemeinsam in einer Zwei-Personen-Zelle der Justizanstalt Klagenfurt untergebracht. Der Ältere befand sich wegen Eigentumsdelikten in Strafhaft, der Jugendliche war nach seiner Festnahme wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Auslöser waren gefährliche Drohungen und eine versuchte Brandstiftung. Der nächste reguläre Haftprüfungstermin ist für den 24. September angesetzt.
Geständnis und Hinweise auf psychische Probleme
Der 17-Jährige hat bei seiner Einvernahme gestanden, seinen Zellengenossen im Verlauf eines Streits zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm anschließend tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt zu haben. Nach Recherchen der APA gab es nach der Festnahme des Jugendlichen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, möglicherweise eine Erkrankung.
Der 17-Jährige war festgenommen worden, nachdem er Angehörige mit dem Tod bedroht und eine Brandstiftung versucht haben soll. Wegen Tatbegehungsgefahr wurde er in Untersuchungshaft genommen. Ein psychiatrisches Gutachten wurde angeordnet.
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