Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich verankert

Pia Prodinger
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Der Nationalrat hat am 50. Jahrestag des Volksgruppengesetzes eine umfassende Novelle beschlossen. Alle sechs autochthonen Volksgruppen erhalten Verfassungsrang, zudem wird die zweisprachige Justiz in Kärnten neu organisiert.

Exakt ein halbes Jahrhundert nach der ursprünglichen Verabschiedung hat der Nationalrat am Dienstag eine Novelle des Volksgruppengesetzes mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne stimmten dafür, die FPÖ lehnte die Reform ab. Die Gesetzesänderung verankert erstmals alle sechs autochthonen Volksgruppen im Verfassungsrang und regelt die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten neu.

Künftig werden die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische, slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma explizit im Gesetz genannt und durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert. Die Bundesregierung muss dem Nationalrat zudem jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen vorlegen. Die Volksgruppenbeiräte erhalten dabei ein Stellungnahmerecht.

Bezirksgerichte werden zusammengelegt

Um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten zu sichern, werden mehrere Bezirksgerichte zusammengelegt. Das Bezirksgericht Ferlach wird mit jenem in Klagenfurt fusioniert, die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt. Hintergrund ist der Mangel an slowenisch sprechenden Richterinnen und Richtern für die kleineren Standorte.

An den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt sollen eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden. Gerichtstage an den bisherigen Standorten bleiben bestehen. Volksgruppenangehörige sollen künftig auch Rechtsauskünfte in ihrer Erstsprache erhalten können.

Parallel wurde das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung können Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen. Diese Regelung erhielt ebenfalls die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen.

FPÖ sieht Privilegierung der Volksgruppen

Michael Schilchegger (FPÖ) kritisierte, dass unter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung Bezirksgerichte geschlossen würden. Er sprach von einer „himmelschreienden Ungerechtigkeit gegenüber der Bevölkerung“ und stellte die Rechtskonformität der Schließungen in Frage. Die Neuregelung der Volksgruppen-Definition sei „irreführend“, die Sondervorteile und Privilegien „absurd“. Die Gesetzesnovelle diene dem Schutz von Partikularinteressen und sei nicht im Interesse der Mehrheitsbevölkerung.

Christian Ragger (FPÖ) meinte, die Bevölkerung wolle die Zusammenlegung gar nicht. Die Kärntner Slowenen würden „missbraucht“, um das Vorhaben umzusetzen. Gernot Darmann (FPÖ) warf den Regierungsparteien vor, ein falsches Bild über vermeintlich „Minderberechtigte“ zu zeichnen. Es handle sich bei den Kärntner Slowenen um eine „bestausgestattete“ Volksgruppe.

Regierungsparteien betonen Bedeutung des Minderheitenschutzes

Agnes Totter (ÖVP) erinnerte daran, dass das Volksgruppengesetz bereits bei seiner Verabschiedung vor 50 Jahren ein Meilenstein gewesen sei. Minderheitenschutz müsse immer weiter entwickelt werden. Die wichtigste Aufgabe sei die Weitergabe von Sprache und Kultur. Johanna Jachs (ÖVP) betonte, dass es zu keinen Schließungen, sondern zu Ressourcenbündelung komme.

Pia Maria Wieninger (SPÖ) bezeichnete die ausdrückliche Nennung der sechs Volksgruppen sowie deren Absicherung im Verfassungsrang als wichtigen Schritt für langfristige Rechtssicherheit. Die Reform sei in einem konstruktiven Austausch mit den Volksgruppen entstanden. Der Weg des Dialogs soll mit einem „Volksgruppenforum“ fortgesetzt werden. Sabine Schatz (SPÖ) hob positiv hervor, dass der Volksgruppenbericht künftig nicht nur mehr auf Förderungen reduziert sei.

Michael Bernhard (Neos) betonte, dass die Aufzählung aller Volksgruppen und die verfassungsrechtliche Verankerung mehr als ein Symbol sei. Der zweisprachige Zugang zur Gerichtsbarkeit sei ein Grundrecht der slowenischen Volksgruppenangehörigen in Kärnten. Wichtig sei den Neos, dass sich Kultur und Sprachen der Volksgruppen im gesamten Gebiet der Republik weiterentwickeln können.

Olga Voglauer (Grüne) sah die Gesetzesänderungen als Verbesserungen im Sinne der Sichtbarkeit, Transparenz und Rechtssicherheit. Die Novelle sei aber noch weit weg vom eigentlichen Ziel eines umfassenden Volksgruppenrechtes. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass es wichtig sei, nicht nur über Volksgruppen zu sprechen, sondern mit ihnen.

Ministerinnen kündigen weitere Schritte an

Die für Volksgruppen-Agenden zuständige Ministerin Claudia Bauer sieht die Verankerung der Volksgruppen im Verfassungsrang als klares Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Sichtbarkeit. Sie kündigte die Einrichtung eines „Volksgruppenforums“ an, um in einem strukturellen Diskussionsrahmen über Verbesserungen zu sprechen.

Justizministerin Anna Sporrer erklärte, dass die Lösung zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Volksgruppen erarbeitet wurde. Sie sei durch den demographischen Wandel faktisch notwendig geworden. Die Generalsanierung des Gerichts in Klagenfurt soll priorisiert werden. Sozialrechtliche Verfahren mit Bezug zu den jugoslawischen Nachfolgestaaten sollen von Graz nach Klagenfurt verlegt werden.

Quelle: PK

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