Volksschule Roßbach lädt zur Schülereinschreibung

Mona HopfingerMona Hopfinger
Volksschule Rossbach Logo mit Pilzen und Blättern im Kreis
© BMBWF, Deutschförderklassen und Deutschförderkurse, Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter, Wien 2019, S. 10

Die Volksschule Roßbach informiert über die Anmeldung für das Schuljahr 2027/28.

Die Volksschule Roßbach hat die Termine für die Schülereinschreibung für das kommende Schuljahr bekanntgegeben. Die Anmeldung findet am Dienstag, 17. November 2026, um 19 Uhr statt. An diesem Abend werden auch die Schule vorgestellt und allgemeine Informationen zum Schulstart gegeben.

Schulpflichtig werden alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die zwischen dem 2. September 2020 und dem 1. September 2021 geboren sind. Sie müssen am 1. September 2027 mit der Schule beginnen.

Erforderliche Dokumente

Zur Anmeldung müssen Erziehungsberechtigte folgende Unterlagen in Kopie mitbringen oder vorab elektronisch an die Schule übermitteln: Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls den Mutter-Kind-Pass, eine Meldebestätigung sowie die Sozialversicherungskarte des Kindes. Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Bei Kindern unter Vormundschaft ist der entsprechende Gerichtsbeschluss vorzulegen. Falls eine Namensänderung erfolgt ist, muss das zugehörige Dokument vorgelegt werden. Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben und ist ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Schulreifefeststellung im Frühjahr

Die Schulreifefeststellung, auch pädagogische Schülereinschreibung genannt, ist für Februar oder März 2027 geplant. Dazu erhalten Eltern eine gesonderte Einladung. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Aufschluss geben.

Ein Kind gilt als schulreif, wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung folgen kann, und wenn es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung folgen kann.

Sprachkompetenz und Schülerstatus

Wird bei der Einschreibung ein sprachliches Defizit bemerkt, wird der Sprachstand mit einem standardisierten Testinstrument überprüft. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen erfolgt die Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus. Bei mangelhaften Deutschkenntnissen werden Kinder im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs aufgenommen. Bei ungenügenden Deutschkenntnissen erfolgt die Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse.

Im Rahmen der pädagogischen Einschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit, Kulturtechniken zu erlernen, altersadäquat und kindgerecht überprüft.

Vorzeitige Aufnahme möglich

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das sechste Lebensjahr vollenden, können über schriftlichen Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn in die erste Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie schulreif sind. Der Antrag muss innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Schulleiter der Volksschule schriftlich eingebracht werden.

Wer die „Frühchenregelung“ oder eine medizinisch begründete Befreiung vom Schulbesuch nutzt, muss laut Schulleitung mit Nachteilen rechnen: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erlischt, Assistenzkraftstunden für Integration werden nicht mehr zugeteilt, und Kosten für Sprachförderung werden nicht mehr erstattet.

Quelle: https://www.rossbach.at/Schuelereinschreibung_2027_28_-_Volksschule_Rossbach_1

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