Vorarlberg: Alle Landtagsparteien müssen Förderungen zurückzahlen

Sämtliche im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien sind zu Rückzahlungen verpflichtet worden. Der Landes-Parteien-Transparenzsenat verhängte die Sanktionen wegen Verstößen gegen Wahlkampfregeln. Insgesamt müssen 63.500 Euro zurückerstattet werden.
Der Landes-Parteien-Transparenzsenat hat gegen alle im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien Rückzahlungen angeordnet. Grund sind Verstöße gegen die Bestimmungen zu Wahlkampfkosten. Die meisten Parteien hatten entweder zu früh mit ihrer Werbung begonnen oder nicht sämtliche Ausgaben in ihren Wahlwerbungsberichten angeführt.
Am stärksten betroffen sind die Grünen, die 23.500 Euro zurückzahlen müssen. Die FPÖ folgt mit 21.600 Euro, die ÖVP mit 10.100 Euro. Die SPÖ muss 6.300 Euro zurückerstatten, die NEOS 2.000 Euro.
Grüne starteten Social-Media-Kampagne zu früh
Bei den Grünen reagierte der Senat auf sechs Hinweise des Landesrechnungshofs. Hauptkritikpunkt war der verfrühte Start von Werbeschaltungen, insbesondere auf Social Media. Von ihrer Parteienförderung in Höhe von rund 669.700 Euro müssen sie nun 23.500 Euro abgeben.
Die FPÖ hatte Internetwerbung und Drucksachen nicht aufgelistet, außerdem fehlte eine Busmiete im Bericht. Die Freiheitlichen erhielten etwa 578.800 Euro an Förderungen und müssen davon 21.600 Euro zurücküberweisen.
Der ÖVP wurden Aufwendungen von Gemeindeorganisationen im Wahlwerbungsbericht vorgeworfen, die nicht angeführt waren. Die Volkspartei bekam 2024 insgesamt rund 1,35 Millionen Euro Parteienförderung und muss nun 10.100 Euro zurückgeben.
SPÖ und NEOS mit kleineren Verstößen
Die SPÖ hatte etwa ein Fotoshooting nicht im Wahlwerbungsbericht ausgewiesen. Ihre Förderung von 422.900 Euro wird um 6.300 Euro gekürzt. Bei den NEOS fehlten unter anderem Aufwendungen der Bundespartei. Von ihrer finanziellen Förderung in Höhe von 398.400 Euro müssen sie 2.000 Euro zurückgeben.
Möglich gewesen wären Rückzahlungen von bis zu zehn Prozent der jeweiligen Förderung. Mit einer Gesamtsanktion von 63.500 Euro fielen die Bescheide vergleichsweise milde aus.
Strenges Gesetz nach Wirtschaftsbund-Affäre
Nach der Wirtschaftsbund-Affäre erhielt Vorarlberg ein strenges Parteienförderungsgesetz. Die Parteien müssen jährlich einen Rechenschaftsbericht vorlegen und ihre Wahlkampfausgaben offenlegen. Der Landesrechnungshof prüft diese Berichte und leitet seine Ergebnisse an den Landes-Parteien-Transparenzsenat weiter, der Sanktionen in Form von Rückzahlungen verhängen kann. Gegen die Bescheide ist eine Beschwerde möglich.
Quelle: APA
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