Vorarlberg: Heizkostenzuschuss bis 250 Euro ab 19. Oktober

Mathias FischerMathias Fischer
Thermostat mit Euro-Münzen und Geldscheinen auf Stromrechnung
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Das Land Vorarlberg gewährt einkommensschwachen Haushalten in der Heizperiode 2026/2027 einen einmaligen Zuschuss von maximal 250 Euro. Die Antragsfrist läuft von 19. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027.

Haushalte mit geringem Einkommen können in Vorarlberg ab Montag, 19. Oktober 2026, finanzielle Unterstützung für ihre Heizkosten beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 250 Euro und soll die Belastung durch die Heizkosten in der kommenden Saison abfedern. Anträge werden bis 12. Februar 2027 entgegengenommen.

Die Höhe der Förderung hängt vom monatlichen Nettohaushaltseinkommen und der Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt ab. Wer die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält den vollen Betrag von 250 Euro.

Einkommensgrenzen und Einschleifregelung

Für die Heizperiode 2026/2027 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen: Ein Einpersonenhaushalt darf maximal 1.480 Euro netto verdienen, bei zwei Personen liegt die Grenze bei 2.020 Euro, bei drei Personen bei 2.480 Euro und bei vier Personen bei 2.875 Euro. Für Haushalte mit fünf Personen beträgt die Grenze 3.325 Euro, jede weitere Person erhöht den Grenzwert um 400 Euro.

Liegt das Einkommen bis zu 200 Euro über der jeweiligen Grenze, greift eine Einschleifregelung. Der überschreitende Betrag wird vom maximalen Zuschuss abgezogen. Ein Beispiel: Verdient ein Einpersonenhaushalt 1.590 Euro netto monatlich, liegt das Einkommen 110 Euro über der Grenze. Der Zuschuss beträgt dann 140 Euro. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausgezahlt.

Sonderregelung für Sozialhilfebeziehende

Personen, die während der Aktionsperiode Leistungen der offenen Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf erhalten, bekommen einen reduzierten Zuschuss von 180 Euro. Die Auszahlung übernimmt die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Bei laufendem Sozialhilfebezug ist kein separater Antrag bei der Gemeinde nötig.

Keinen Anspruch haben Personen, die Leistungen der Grundversorgung beziehen. Auch für bestimmte Wohn- und Betreuungseinrichtungen gelten Ausschlussbestimmungen.

Antragstellung online oder persönlich

Der Antrag kann online unter hkz.altach.at eingereicht werden. Alternativ ist eine persönliche Antragstellung in der Sozialabteilung der Gemeinde Altach möglich. Die Online-Variante erspart den Weg ins Gemeindeamt und mögliche Wartezeiten.

Für die Bearbeitung sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder erforderlich. Zum anrechenbaren Einkommen zählen unter anderem Löhne und Gehälter, Pensionen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld sowie Lehrlingsentschädigungen.

Nach Prüfung des Antrags wird der bewilligte Betrag direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Quelle: https://altach.at/neuigkeiten/heizkostenzuschuss-2026-2027-antraege-ab-19-oktober-moeglich

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