VwGH bestätigt Aus für Pumpspeicherkraftwerk Koralm

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision der Projektbetreiber des Pumpspeicherkraftwerks Koralm abgewiesen. Damit bleibt die Versagung der Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2023 rechtskräftig.
Das geplante Pumpspeicherkraftwerk Koralm ist nun endgültig gescheitert. Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Revision der Projektbetreiber abgewiesen. Nach dem Verfassungsgerichtshof habe nun auch das zweite Höchstgericht die Sache abschließend entschieden, erklärt Umweltverfahrensexperte Wolfgang Rehm. Die vom Bundesverwaltungsgericht 2023 ausgesprochene Versagung der Genehmigung bleibe dauerhaft rechtskräftig.
Das Vorhaben sei von zwei branchenfremden Forstbetrieben vorangetrieben und von der früheren steiermärkischen ÖVP/SPÖ-Landesregierung protegiert worden. Laut Rehm handle es sich um ein reines Pumpspeicherkraftwerk in Kavernenbauweise ohne natürlichen Zufluss und damit ohne Wasserkraft-Primärenergie. Trotz hoher installierter Maschinenleistung sei das Speichervolumen schwach gewesen, zudem habe sich das Projekt als planungstechnische Katastrophe erwiesen.
Vernichtende Gutachten
Die vom Bundesverwaltungsgericht eingeholten Gutachten seien in nie gekannter Breite und Dichte vernichtend ausgefallen, so Rehm. Das Einreichoperat habe den bautechnischen Anforderungen eines großen Hohlraumbaues und den erforderlichen Nachweisen der Geländeeignung nicht entsprochen. Aus dem hydrogeologischen Gerichtsgutachten könne sogar der Schluss gezogen werden, dass eine gemeingefährdende Planung vorgelegen habe – insbesondere bei den Absicherungen gegen Bergwasserzutritte.
Dennoch habe die steiermärkische Landesregierung 2021 eine Genehmigung erteilt. Der Hilfsapparat der Behörde sei von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ohne Anklageerhebung überschattet gewesen. Auch beim Koralmkraftwerksprojekt stellte der Rechnungshof gravierende Missstände fest.
14 Jahre Verfahrensgeschichte
Bereits zu Beginn der 14-jährigen Verfahrensgeschichte habe das Land Steiermark versucht, mit der Aufhebung des Landschaftschutzgebietes Koralpe den Projektwerbern eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu ersparen, berichtet Rehm. Dies habe die Umweltorganisation allerdings vereiteln können.
Am Ende des durchgesetzten Prüfverfahrens habe das Bundesverwaltungsgericht in Erledigung der Beschwerden von Umweltorganisationen, Nachbarn und einer Bürgerinitiative aus der Vielzahl möglicher Versagungsgründe den Naturschutz und das Europaschutzgebiet Koralpe ausgewählt. Es sei eine solide, mehrfach abgesicherte ablehnende Entscheidung getroffen worden. Die mit dem Projekt begründete Blockade von Wirtschaftskammer und Wirtschaftsbund gegen eine Verordnung des Schutzgebietes habe sich als Bumerang erwiesen, so Rehm.
Kritik an Behörde und Umweltanwalt
Der VwGH blamierte Behörde und neuen Umweltanwalt gleichermaßen: Sein Versuch, die Beschwerde seiner Amtsvorgängerin zugunsten der Pumpspeicherkraftwerk Koralm GesmbH umzudrehen, scheiterte – beide Revisionsbeantwortungen wurden als verspätet zurückgewiesen.
Insgesamt sei dies eine gute Entscheidung, ein Leuchtstern der Verfahrensbeschleunigung sei der jahrelange Prozess allerdings nicht gewesen, resümiert Rehm. Hätte die gebotene Ergebnisoffenheit schon auf Behördenebene existiert, wäre die abweisende Entscheidung bereits um Jahre früher getroffen worden und hätte allen Beteiligten Kosten und Mühen erspart.
Quelle: OTS
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