VwGH hebt Aufhebung der Genehmigungen für Bahnschleife auf

Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bahnschleife Ebenfurth kassiert. Die Genehmigungen für das Projekt sind damit wieder rechtskräftig, der Bau könnte beginnen.
Die bereits erteilten Genehmigungen für die Bahnschleife Ebenfurth sind wieder gültig. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Mittwoch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufgehoben, mit der diese Genehmigungen zuvor für ungültig erklärt worden waren. Das BVwG habe den Begriff des Gesamtvorhabens rechtswidrig interpretiert, so die Begründung des Höchstgerichts.
Die Beschwerden gegen die Genehmigungen sind nun wieder beim BVwG anhängig. Da eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wurde, wäre ein Baubeginn möglich.
Streit um Zuständigkeit der Behörden
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Genehmigungen aufgehoben, weil diese vom Umweltministerium sowie von den Landesregierungen Burgenlands und Niederösterreichs für die Pottendorfer Linie samt Schleife Ebenfurth erteilt worden waren. Nach Ansicht des BVwG waren die Behörden nur für Hochleistungsstreckenvorhaben wie den Ausbau der Pottendorfer Linie zuständig, nicht jedoch für die Schleife Ebenfurth. Diese sei kein Teil des Gesamtvorhabens, weshalb die Behörden ihre Zuständigkeit überschritten hätten.
Schleife gehört zum Gesamtvorhaben
Der VwGH widersprach dieser Auslegung. Der Begriff des Gesamtvorhabens sei weit zu verstehen, für eine einschränkende Interpretation bei Hochleistungsstrecken gebe es keinen Anlass. Ein Gesamtvorhaben umfasse sämtliche Maßnahmen, die in räumlichem und sachlichem Zusammenhang stehen und durch das Hochleistungsstreckenvorhaben bedingt sind. Im Fall der Pottendorfer Linie gehöre auch die Schleife Ebenfurth dazu.
Das Gericht gab damit den Einsprüchen des mittlerweile zuständigen Infrastrukturministeriums, der beiden Landesregierungen und der ÖBB recht.
Quelle: APA
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