Wählergruppenliste für Tourismusverband liegt auf

Pia ProdingerPia Prodinger
Wählergruppenliste mit Lupe und Kalender vor Meldeamt
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Wählergruppenliste für die Vollversammlung des Tourismusverbandes Nassfeld/Pressegger See – Lesachtal – Weissensee kann von 5. bis 12. August 2026 im Meldeamt der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingesehen werden. Einsprüche sind bis 12. August möglich.

Die Wählergruppenliste für die konstituierende Vollversammlung des Tourismusverbandes „Nassfeld/Pressegger See – Lesachtal – Weissensee“ steht von 5. August bis einschließlich 12. August 2026 zur Einsicht bereit. Die Liste kann während der Amtsstunden im Meldeamt der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See am Wulfeniaplatz 1 eingesehen werden.

Die Auflegung dient der Überprüfung und möglichen Richtigstellung der Wählergruppenliste durch die Betroffenen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der Vollversammlung am 6. Oktober 2026 nur dann ausüben, wenn sie in der Wählergruppenliste eingetragen sind.

Drei Wählergruppen

Die Mitglieder des Tourismusverbandes werden den Wählergruppen A, B und C zugeordnet. Der Wählergruppe A gehören Unterkunftsgeber an, die verpflichtet sind, eine Orts- und Nächtigungstaxe einzuheben, sowie selbständig Erwerbstätige, die in die Tourismusabgabengruppen A und B eingestuft sind.

Der Wählergruppe B werden selbständig Erwerbstätige zugeordnet, die aufgrund eines Abgabenbescheides eine Tourismusabgabe entrichten müssen und in die übrigen Abgabengruppen eingestuft sind. Bei Zuordnung zu beiden Wählergruppen ist die Zuordnung zur Wählergruppe A maßgeblich. Der Wählergruppe C gehören alle Gemeinden im Gebiet des Tourismusverbandes an.

Einspruchsrecht bis 12. August

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder in die Wählergruppenliste Aufgenommene oder vermeintlich Übergangene Einspruch erheben. Das gleiche Recht steht jedem aufgenommenen Mitglied gegen seine Zuordnung in eine Wählergruppe zu. Die Einsprüche müssen spätestens am 12. August 2026 einlangen.

Betrifft der Einspruch die Aufnahme eines Wahlberechtigten, müssen die zur Begründung notwendigen Belege beigelegt werden. Wird die Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehrt, ist der Grund anzugeben. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, werden von der Stelle entgegengenommen, wo die Wählergruppenliste aufliegt, und weitergeleitet.

Quelle: https://hermagor.at/aktuelles/details/auflage-der-waehlergruppenliste

Worüber spricht Hermagor-Pressegger See morgen?

Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.